❓ Vergütung - Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohnes und Situation von Saisonarbeitskräften
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Kontrolle der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns von 13,90 Euro in Brandenburg sowie mit der Situation von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft. Die Fragesteller verweisen darauf, dass 2024 bei 606 Arbeitgeberprüfungen 230 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet wurden, insbesondere im Gastgewerbe, Baugewerbe und in der Gebäudereinigung. Anlass ist zudem ein Beschluss der CDU auf ihrem Parteitag am 20./21. Februar 2026, der laut den Fragestellern Abweichungen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft vorsieht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft (laut Fragestellern häufig aus dem Ausland, teils mit geringen Sprachkenntnissen und unsicherem Aufenthaltsstatus), Arbeitgeber in den Branchen Gastgewerbe, Baugewerbe und Gebäudereinigung sowie die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: wie sich Personaleinsatz, Arbeitgeberprüfungen und MiLoG-Verstöße der FKS 2024/2025 in Brandenburg entwickelt haben (Fragen 1-3); welche typischen Verstoßkonstellationen bei Saisonarbeit festgestellt wurden (Frage 4); wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie Geldstrafen/Bußgelder es gab (Fragen 5-6); wie viele Saisonarbeitskräfte nach Branchen und Herkunftsländern beschäftigt waren (Frage 7); in welchem Umfang Beratungs- oder Beschwerdestellen genutzt wurden (Frage 8); welche Maßnahmen zur Information von Saisonarbeitskräften über ihre Rechte ergriffen werden (Frage 9); wie die Landesregierung den CDU-Beschluss zu Mindestlohnausnahmen bewertet (Frage 10); welche rechtlichen und praktischen Auswirkungen eine solche Abweichung auf FKS-Kontrolltätigkeit, Rechtsklarheit und Lohndumping-Risiko hätte (Frage 11); und ob differenzierte Mindestlohnregelungen die Durchsetzung insgesamt erschweren würden (Frage 12).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Im Fließtext nennen die Fragesteller als Hintergrundzahlen: 606 Arbeitgeberprüfungen und 230 eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Mindestlohnverstößen in Brandenburg im Jahr 2024, mit Schwerpunkten im Gastgewerbe, Baugewerbe und der Gebäudereinigung. Zudem verweisen sie darauf, dass die maximale Dauer sozialversicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung von Saisonarbeitskräften zuletzt von 70 auf 90 Arbeitstage ausgeweitet wurde.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 936 von den Abgeordneten Andreas Kutsche und Gunnar Lehmann der BSW-Fraktion. Die Anfrage baut laut den Fragestellern auf der Kleinen Anfrage Nr. 237 der BSW-Fraktion (Drucksache 8/561) auf. Die Fragesteller bewerten den von ihnen angeführten CDU-Parteitagsbeschluss vom 20./21. Februar 2026 zu Mindestlohn-Abweichungen für Saisonarbeitskräfte als sozialpolitisch problematisch und verweisen darauf, dass Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn nach ihrer Darstellung gesetzlich eng und abschließend geregelt sind und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft nicht zu diesen Ausnahmen gehören. Eine Antwort der Landesregierung zu den gestellten Fragen liegt in diesem Dokument nicht vor.