❓ Kulturförderung - Förderpraxis des Landes Brandenburg mit "soziokulturellen Ankerpunkten" im ländlichen Raum am Beispiel DoK 15518 / Haus des Wandels e.V.
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren die Förderpraxis des Landes Brandenburg gegenüber sogenannten soziokulturellen Ankerpunkten im ländlichen Raum, konkret das Netzwerk „Dorfkunst 15518“ (DoK 15518) und den daran beteiligten Verein Haus des Wandels e.V. Sie fragen nach Höhe, rechtlicher Grundlage und Verwendung der dafür eingesetzten Landesmittel seit 2020. Hintergrund der Anfrage ist laut den Fragestellern die Frage, ob durch diese Förderung über kulturelle Infrastruktur hinaus gesellschaftspolitische Milieubildung oder politische Einflussnahme begünstigt werde – eine Vermutung, die die Fragesteller selbst formulieren, ohne dafür einen Beleg anzuführen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Netzwerk „Dorfkunst 15518“, der Verein Haus des Wandels e.V. als dort genannter Kulturort, sowie die Landesregierung Brandenburg als Adressatin der Fragen. Mittelbar betroffen sind Förderprogramme wie „Regionale kulturelle Ankerpunkte“ sowie EU- und Kommunalförderprogramme, aus denen laut den Fragestellern möglicherweise ergänzende Mittel geflossen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1) Höhe der seit 2020 bewilligten Landesmittel an DoK 15518 und beteiligte Träger, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr, Förderprogramm, Zuwendungsart und Förderquote; 2) die jeweilige rechtliche Grundlage der Förderung; 3) ob und in welcher Höhe ergänzend EU-Mittel (z.B. LEADER/ELER) oder Kreis-/Kommunalmittel bewilligt wurden; 4) die in den Zuwendungsbescheiden definierten Förderzwecke je Maßnahme/Projekt; 5) wann und in welchem Umfang Verwendungsnachweise geprüft wurden; 6) ob es dabei Beanstandungen, Auflagen oder Rückforderungen gab; 7) welche Prüfmechanismen eine Vermischung von kultureller Förderung mit parteipolitischer Einflussnahme oder Kampagnenarbeit verhindern sollen und ob geprüft wurde, ob geförderte Einrichtungen parteipolitische Veranstaltungen oder Wahlaufrufe durchführen; 8) welche Kriterien die Landesregierung zur Abgrenzung zwischen kultureller Betätigung und politischer Agitation anlegt; 9) ob Erkenntnisse zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Einordnung der geförderten Träger vorliegen; 10) ob die Landesregierung die Förderung als reine kulturelle Infrastrukturmaßnahme oder auch als Instrument gesellschaftlicher Transformation bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Kleine Anfrage Nr. 938 wurde von den Abgeordneten Michael Hanko und Roman Kuffert (AfD-Fraktion) am 10.03.2026 eingereicht und am selben Tag ausgegeben. Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die im Dokument aufgeworfene Vermutung, die Förderpraxis könnte gesellschaftspolitische Milieubildung oder politische Einflussnahme begünstigen, stammt von den Fragestellern selbst und wird im Dokument nicht mit Belegen untermauert.