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BrandenburgAntrag

📝 Abgeordnetengruppe - Anerkennung der parlamentarischen Gruppe "Wir für Brandenburg"

9. März 2026Dokument 8/2520 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies, Reinhard Simon, André von Ossowski
parlamentarische GruppeFraktionsaustrittFraktionsgesetzAssoziationsfreiheitRegierungskoalition

📋 Worum geht es?

Die Abgeordneten Melanie Matzies, André von Ossowski und Reinhard Simon beantragen, dass der Landtag ihre am 14. Januar 2026 gegründete parlamentarische Gruppe „Wir für Brandenburg“ anerkennt. Die drei waren zuvor über die Landesliste der Partei BSW in den Landtag eingezogen und Mitglieder der BSW-Fraktion, traten jedoch Anfang Januar 2026 aus Fraktion und Partei aus.

👥 Wer ist betroffen?

Die drei antragstellenden Abgeordneten selbst, die BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg, der Landtag Brandenburg als Ganzes sowie die Regierungskoalition, die nach Angaben der Antragsteller von der neuen Gruppe kritisch begleitet werden soll.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Antragsteller fordern, dass der Landtag die am 14. Januar 2026 gegründete parlamentarische Gruppe „Wir für Brandenburg“ offiziell anerkennt.

🔎 Konkrete Inhalte

Laut den Antragstellern kam es nach etwa einem Jahr Zusammenarbeit in der Regierungskoalition zu Meinungsverschiedenheiten mit der BSW-Fraktion; am 6. Januar 2026 trat zunächst André von Ossowski, zwei Tage später auch Matzies und Simon endgültig aus Fraktion und Partei aus. Die Antragsteller geben an, dass der BSW-Fraktionsvorstand von Ossowski zum Fraktionsaustritt und zur Mandatsniederlegung aufgefordert habe. Nach Angaben der Antragsteller traten etwa zeitgleich auch Minister Robert Crumbach und Landtagsvizepräsidentin Dr. Jouleen Gruhn aus Partei bzw. Fraktion aus und schlossen sich der SPD-Fraktion an. Die drei Abgeordneten gründeten am 14. Januar 2026 die Gruppe „Wir für Brandenburg“ und übermittelten Gründungsprotokoll und Gruppengeschäftsordnung der Präsidentin. Der Antrag verweist auf den von André von Ossowski am 16. Januar 2026 eingereichten Gesetzentwurf „Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes“ (Drucksache 8/2281), der eine Änderung der §§ 1 und 22 FraktG vorsieht. Laut Antrag stuften die im Rahmen einer Anhörung im Hauptausschuss am 5. März 2026 angehörten Juristen die bisherige Regelung als verfassungsrechtlich bedenklich ein, da sie die Assoziationsfreiheit der Abgeordneten einschränke. Die Antragsteller führen aus, dass nach der von ihnen angestrebten Neuregelung eine Anerkennung einer solchen Gruppe durch den Landtag erforderlich sei, die mit diesem Antrag beantragt werde.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von den drei fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies, Reinhard Simon und André von Ossowski eingereicht, nicht von einer Fraktion. Es handelt sich um einen Antrag, keine Anfrage; eine Antwort der Landesregierung ist nicht vorgesehen. Der Antrag verweist auf die Drucksache 8/2281 vom 16. Januar 2026 („Erstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes“) und auf eine Anhörung des Hauptausschusses am 5. März 2026. Die Einschätzung, die bisherige Regelung sei verfassungsrechtlich bedenklich, wird im Antrag den bei dieser Anhörung angehörten Juristen zugeschrieben. Die Bewertung, ein Missbrauch der Gruppenbildung sei ausgeschlossen, sowie die Darstellung der Austrittsgründe und des Drucks auf die Abgeordneten sind Angaben der Antragsteller selbst.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2520, Wahlperiode 8, eingereicht 9. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.