❓ Verfassungsschutz - Umgang mit den vermeintlichen Erkenntnissen des Landesverfassungsschutzes
📋 Worum geht es?
Der Fragesteller nimmt Bezug auf einen Medienbericht, wonach eine Hochschulmitarbeiterin in Berlin aufgrund einer Fehlinformation des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ihren Arbeitsplatz verlor. Grund war laut Bericht eine bloße Namensgleichheit mit dem Pseudonym einer Rechtsextremistin. Der Fragesteller sieht darin ein wiederkehrendes Muster von Fehleinschätzungen des Verfassungsschutzes und fragt nach entsprechenden Kontrollmechanismen in Brandenburg, wo der Verfassungsschutz als Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) organisiert ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, über die der Verfassungsschutz Erkenntnisse sammelt, sowie die Behördenstruktur des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) Brandenburg, einschließlich Polizei und Verfassungsschutzabteilung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) Welche internen Kontrollinstanzen und -mechanismen bestehen im MIK, um Erkenntnisse des Verfassungsschutzes Brandenburg und/oder des BfV vor polizeilicher oder staatsanwaltschaftlicher Verwendung zu verifizieren, und falls es keine gibt, warum nicht und ob die Landesregierung solche für nötig hält. 2) Ob es verwaltungsseitige Anweisungen, Kriterien oder Richtlinien gibt, um Fehleinschätzungen und Verwechslungen zu verhindern oder deren Folgen auszuschließen. 3) Wer im MIK über die Verwendung solcher Erkenntnisse entscheidet und ob eine gesonderte Freigabe außerhalb des Verfassungsschutzes vor deren Nutzung durch andere Behörden erforderlich ist. 4) Ob die Landesregierung strukturellen oder instanziellen Änderungsbedarf in der Behördenstruktur des MIK sieht, und wenn ja, welchen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion). Der Fragesteller verweist auf einen Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“, wonach das BfV eine Berlinerin seit 2022 wegen Namensgleichheit mit dem Pseudonym einer Rechtsextremistin im Fokus hatte, diese Information an den Berliner Verfassungsschutz weitergab, der sie an die Hochschule weiterleitete, die der Betroffenen daraufhin zum Juli 2024 kündigte; die Betroffene habe später vor Gericht obsiegt. Der Fragesteller verweist zudem auf die von ihm so bezeichnete „rechtswidrige Illegalisierung des Palästina-Kongresses 2024“ als weiteres Beispiel sowie auf eine Äußerung der Landesregierung im Plenum vom 25.02.2026, zu der er eine abweichende rechtliche Bewertung formuliert. Diese Einschätzungen sind Behauptungen bzw. Bewertungen des Fragestellers und keine im Dokument festgestellten Tatsachen.