✅ Krankenpflege - Gesetz zur Änderung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe im Land Brandenburg und zur Änderung des Altenpflegehilferechts
📋 Worum geht es?
Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales berichtet über die Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe im Land Brandenburg und zur Änderung des Altenpflegehilferechts (Drucksache 8/2111). Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Ausbildung an bundesweite Standards anzupassen und eine Ausbildungslücke im Jahr 2026 zu vermeiden, bevor 2027 die bundesweite Pflegefachassistenz-Ausbildung eingeführt wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Hauptschulabsolventinnen und -absolventen, die künftig direkten Zugang zur Ausbildung zur Pflegefachfrau, zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachperson erhalten sollen, sowie berufserfahrene Personen ohne Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe, Pflegeschulen und Einrichtungen in Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf sieht vor: direkten Zugang von Hauptschulabsolventinnen und -absolventen zur Pflegefachausbildung, Anpassungen beim Ausbildungsumfang (Erhöhung der Stundenzahlen gemäß § 4 Absatz 2) und bei den Prüfungen, Einführung einer schriftlichen Prüfung und mehr Theoriestunden, Schaffung einer Nichtschülerprüfung für berufserfahrene Personen ohne Abschluss sowie redaktionelle und rechtliche Präzisierungen. Die AfD-Fraktion beantragte, den mündlichen Prüfungsteil optional zu gestalten; die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion brachten gemeinsam einen Änderungsantrag mit redaktionellen Änderungen ein.
🔎 Kernergebnisse
Der Ausschuss beriet den Gesetzentwurf in mehreren Sitzungen (11. Sitzung am 14.01.2026, 12. Sitzung am 11.02.2026, 13. Sitzung am 04.03.2026) und führte statt einer mündlichen eine schriftliche Anhörung durch, da laut Beschluss die Zeit drängte. Stellungnahmen gingen vom Ministerium für Gesundheit und Soziales, dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg e. V. und dem Landkreistag Brandenburg e. V. ein. Der Ausschuss lehnte den Antrag der AfD-Fraktion zur optionalen mündlichen Prüfung mehrheitlich ab (3:6:0). Den gemeinsamen Änderungsantrag von SPD- und CDU-Fraktion nahm der Ausschuss einstimmig bei vier Stimmenthaltungen an (5:0:4), die rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen der Landtagsverwaltung einstimmig ohne Enthaltungen (9:0:0). Der Ausschuss empfahl dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs in der beschlossenen Fassung einstimmig bei drei Stimmenthaltungen (6:0:3).
⚡ Einordnung
Die Beschlussempfehlung stammt vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales, Berichterstatterin ist die Abgeordnete Ellen Fährmann (CDU). Grundlage ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 8/2111 vom 03.12.2025, überwiesen in der 23. Sitzung des Landtags am 17.12.2025. Die SPD-Fraktion begründete ihre Ablehnung des AfD-Antrags damit, dass die mündliche Prüfung der Überprüfung von Kompetenzen diene und die Sozialkompetenz stärke. Die BSW-Fraktion äußerte, die mündliche Prüfung gehöre bei kommunikationsintensiven Berufen dazu und habe nichts mit Bürokratieabbau zu tun; sie enthielt sich beim gemeinsamen Änderungsantrag, da redaktionelle Änderungen laut BSW-Fraktion auch ohne Änderungsantrag hätten geklärt werden können. Die CDU-Fraktion erklärte, das Gesetz habe eine kurze Geltungsdauer, weshalb sämtliche Prüfungsbestandteile aufgenommen worden seien. Laut Darstellung des kommissarischen Amtschefs Michael Zaske (Ministerium für Gesundheit und Soziales) entsprächen die bisherigen Regelungen nicht den bundesweiten Eckpunkten.