📝 Flächennutzung - Treuhandflächen in Landeseigentum überführen!
📋 Worum geht es?
Der Antrag der BSW-Fraktion befasst sich mit den Flächen der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG), die als Nachfolgerin der Treuhand noch rund 90.000 Hektar ehemals volkseigener Flächen aus der Bodenreform von 1945 in Ostdeutschland verwaltet, davon rund 30.000 Hektar in Brandenburg. Die Fraktion fordert, diese Flächen dem Land Brandenburg zu übertragen, statt sie wie bisher meistbietend zu verkaufen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, die Bundesregierung, die BVVG als bundeseigene Gesellschaft, ortsansässige brandenburgische Landwirte sowie die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH als vorgesehene Verwaltungsstelle.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert die Landesregierung auf: 1) sich gegenüber der Bundesregierung für eine kostenfreie Übertragung der verbliebenen Brandenburger BVVG-Flächen an das Land einzusetzen; 2) die Verwaltung dieser Flächen der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH zu übertragen; 3) Flächenmanagementgrundsätze zu formulieren, die langfristig durchschnittliche Pachten vorsehen, in Brandenburg ansässige Unternehmen chancengleich berücksichtigen und spekulativem Bodenerwerb entgegenwirken; 4) sich im Bundesrat für Änderungen des Treuhandgesetzes, des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes sowie des Flächenerwerbsänderungsgesetzes einzusetzen, um das Ende des Privatisierungsauftrags der BVVG rechtssicher festzuschreiben.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag selbst enthält keine Antwort der Landesregierung, sondern formuliert eine Forderung. Laut Antragstellern verwaltet die BVVG aktuell noch rund 90.000 Hektar Fläche in Ostdeutschland (ursprünglich rund 3,2 Millionen Hektar), davon rund 30.000 Hektar in Brandenburg. Die Fraktion verweist darauf, dass die Bundesregierung 2021 ein Verkaufs-Moratorium verhängte und 2024 Flächenmanagementgrundsätze zur Verpachtung in Kraft traten. Laut Antragstellern legte der Koalitionsvertrag der Regierung Merz fest, die Verpachtungsregeln zu überprüfen und die BVVG-Flächen den Ländern zur Verwaltung zu übertragen; zuletzt sei jedoch bekannt geworden, dass die Bundesregierung stattdessen eine Wiederaufnahme der Flächenverkäufe erwäge. Die Fraktion beruft sich zur Begründung auf Artikel 40 der Landesverfassung sowie § 13 Absatz 1 und 2 des brandenburgischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes (LFG).
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde der Antrag von der BSW-Fraktion im Landtag Brandenburg (Drucksache 8/2526, eingegangen und ausgegeben am 10.03.2026). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor, da es sich um einen Antrag und keine Anfrage handelt. Die Antragstellerin verweist auf eine Forderung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns nach einer Überführung der BVVG-Flächen in Landeshoheit, auf Artikel 40 der Landesverfassung Brandenburg sowie auf § 13 Absatz 1 und 2 des Landwirtschaftsförderungsgesetzes (LFG). Genannte Zahlen laut Antragstellern: ursprünglich rund 3,2 Millionen Hektar, aktuell rund 90.000 Hektar BVVG-Flächen in Ostdeutschland, davon rund 30.000 Hektar in Brandenburg.