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BrandenburgAntragAfD

📝 Polizei - Modellprojekte von Stadtpolizeien in Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel errichten

10. März 2026Dokument 8/2529 · WP 8Brandenburg
StadtpolizeiOrdnungsbehördengesetzPolizeigesetzkommunale SicherheitPolizeipräsenz

📋 Worum geht es?

Die AfD-Fraktion beantragt, das Brandenburgische Polizeigesetz (BbgPolG) und das Ordnungsbehördengesetz (OBG) so zu ändern, dass in den vier kreisfreien Städten Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel zeitlich befristete Modellprojekte für Ortspolizeibehörden eingerichtet werden können. Die kommunalen Ordnungsbehörden sollen dadurch zu 'Polizeibehörden' bzw. 'Stadtpolizeien' aufgewertet werden und erweiterte Befugnisse erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Die kreisfreien Städte Potsdam, Cottbus, Frankfurt (Oder) und Brandenburg an der Havel, die dortigen Ordnungsämter und Ordnungsamtsmitarbeiter im Außendienst sowie die Landespolizei Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Landesregierung soll aufgefordert werden, das Polizeigesetz und das Ordnungsbehördengesetz so zu ändern, dass Ortspolizeibehörden als zeitlich befristete Modellprojekte zunächst in den vier kreisfreien Städten ermöglicht werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll laut Antrag spätestens bis zum 5. Juni 2026 in den Landtag eingebracht werden, mit erster Lesung im Juni-Plenum 2026.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Antrag der AfD-Fraktion verlangt konkret: (1) gesetzliche Grundlagen durch Änderung von Polizeigesetz und Ordnungsbehördengesetz zu schaffen, damit Ortspolizeibehörden als befristete Modellprojekte in den vier genannten Städten möglich werden, und (2) den entsprechenden Gesetzentwurf spätestens bis zum 5. Juni 2026 einzubringen mit erster Lesung im Juni-Plenum 2026. Die Fraktion begründet dies mit Verweis auf Sachsen und Hessen (Frankfurt am Main) als Vorbilder für bestehende Stadtpolizeien und verweist darauf, dass im Land Brandenburg nach ihrer Darstellung weiterhin mehrere hundert Stellen im Polizeivollzugsdienst unbesetzt seien.

⚡ Einordnung

Der Antrag wurde von der AfD-Fraktion eingereicht; eine Antwort oder Beschlussfassung der Landesregierung bzw. des Landtags liegt in diesem Dokument nicht vor, es handelt sich um den Antragstext mit Begründung. Die Fraktion nennt als Frist den 5. Juni 2026 für die Einbringung eines Gesetzentwurfs und das Juni-Plenum 2026 für die erste Lesung. Als Beleg verweist die Fraktion auf einen Zeitungsartikel der Leipziger Volkszeitung vom 21.02.2018 zur Stadtpolizei Leipzig. Die Angaben zur Kriminalitätsentwicklung, zur 'Terror- und Gefährdungslage' sowie zur Zahl fehlender Polizeibeamter sind Behauptungen und Bewertungen der antragstellenden AfD-Fraktion, für die im Dokument keine Quellenangabe oder Statistik genannt wird.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2529, Wahlperiode 8, eingereicht 10. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.