❓ Medienberichterstattung - Ablehnung einer Meinungsäußerung aus inhaltlich-politischen Gründen beim Rundfunk Berlin-Brandenburg - Anlassfall Martenstein-Kolumne
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller beziehen sich auf einen Artikel des Journalisten Harald Martenstein, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) im September 2025 die Ausstrahlung eines seiner Beiträge abgelehnt habe. Martenstein schrieb laut Anfrage von 2002 bis Januar 2026 eine wöchentliche Kolumne für Die Zeit, die ab Herbst 2007 bis Ende 2025 auch regelmäßig parallel vom rbb gesendet wurde. Die Fragesteller führen an, dass dem Autor mitgeteilt worden sei, die Ablehnung sei nicht wegen Unwahrheit, Rechtswidrigkeit oder Verstoßes gegen journalistische Standards erfolgt, sondern wegen der inhaltlichen Argumentationslinie und der Befürchtung, der Beitrag könne als Analogie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und autoritären Staaten verstanden werden. Die Fragesteller sehen darin Anlass, das Verhalten des rbb im Hinblick auf seinen gesetzlichen Auftrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt (§ 3 Absatz 1 rbb-Staatsvertrag) sowie die Rolle der Landesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht (§ 49 rbb-Staatsvertrag) zu hinterfragen.
👥 Wer ist betroffen?
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), die Landesregierung Brandenburg als Rechtsaufsichtsbehörde sowie der Journalist Harald Martenstein als Urheber des betroffenen Beitrags.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen: 1. ob ihr bekannt ist, dass der rbb die Ausstrahlung eines Beitrags wegen unerwünschter politischer Implikationen abgelehnt hat; 2. wie sie die im Fall zutage getretene Tendenz bewertet, zulässige, aber als systemkritisch eingeordnete politische Argumente nicht zu verbreiten; 3. ob sie die Gefahr sieht, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch solche Abwägungen faktisch Grenzen des politisch Sagbaren definiert, die gesetzlich und journalistisch nicht gefordert sind; 4. ob es mit § 3 Absatz 1 des rbb-Staatsvertrages vereinbar ist, wenn Argumentationslinien in einer Wochenzeitung erscheinen dürfen, im rbb aber ausgeschlossen werden; 5. welche Möglichkeiten die Landesregierung im Rahmen der Rechtsaufsicht nach § 49 des rbb-Staatsvertrages sieht, strukturell zu prüfen, ob der rbb seiner Verpflichtung zur Sicherung der Meinungsvielfalt nachkommt, ohne in einzelne redaktionelle Entscheidungen einzugreifen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller stützen ihre Darstellung auf einen von ihnen zitierten Artikel (verlinkt auf welt.de, zuletzt abgerufen am 23.02.2026) und auf eine ihnen mitgeteilte Begründung des rbb gegenüber dem Autor Martenstein.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Dennis Hohloch und Norbert Rescher). Es liegt ausschließlich die Kleine Anfrage Nr. 941 vor, keine Antwort der Landesregierung. Die Anfrage verweist auf § 3 Absatz 1 und § 49 des Staatsvertrages über den Rundfunk Berlin-Brandenburg als rechtliche Grundlage für Meinungsvielfaltsauftrag und Rechtsaufsicht. Die Darstellung des Ablehnungsgrundes sowie die Einordnung als politisch motivierte Zensur beruhen auf Angaben der Fragesteller unter Berufung auf einen Zeitungsartikel und eine dem Autor mitgeteilte Begründung des rbb; eine eigenständige Bestätigung durch rbb oder Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.