❓ Feuerwehr - Gesundheitliche Belastungen von Feuerwehrleuten und Rettungsdienstkräften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit gesundheitlichen Belastungen von Feuerwehrleuten und Rettungsdienstkräften in Brandenburg. Die Fragesteller führen aus, dass diese Kräfte erhöhten physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt seien, insbesondere langjährige hauptamtliche Kräfte, aber auch ehrenamtliche Kräfte im Vergleich zu anderen Ehrenamtlichen wie in Hobby- oder Sportvereinen. Die Anfrage erfragt Zahlen zu Wegeunfällen, Einsatzverletzungen, Todesfällen im Einsatz und vorzeitig beendeten Dienstverhältnissen aus gesundheitlichen Gründen seit dem Jahr 2015.
👥 Wer ist betroffen?
Freiwillige und hauptamtliche Feuerwehrleute sowie freiwillige und hauptamtliche Rettungsdienstkräfte (einschließlich First Responder und Helfer vor Ort) im Land Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller erfragen: (1/3) die Zahl der Wegeunfälle freiwilliger Feuerwehrleute bzw. Rettungsdienstkräfte seit 2015 auf dem Weg zum bzw. vom Feuerwehrgebäude/Rettungswache oder Einsatzort; (2/4/6/8) welche Unfallversicherung mit welcher Leistungsart bei Personenschäden jeweils aufkam; (5/7) die entsprechenden Wegeunfallzahlen für hauptamtliche Kräfte; (9) die Zahl physischer Verletzungen und körperlicher bzw. psychischer Erkrankungen im Einsatz seit 2015, aufgeschlüsselt nach den vier Personengruppen; (10) die Zahl der im Einsatz Verstorbenen seit 2015 je Personengruppe; (11) die Zahl der Dienstverhältnisse, die seit 2015 aus gesundheitlichen Gründen, auf eigenen Wunsch oder durch Austritt/Kündigung vor Erreichen der Regelaltershöchstgrenze endeten, mit Verweis auf § 5 Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) bzw. § 117 i. V. m. § 110 Landesbeamtengesetz (LBG).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Daniel Freiherr von Lützow). Eine Antwort der Landesregierung ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Anfrage nennt als rechtliche Anknüpfungspunkte § 5 der Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr (TVFF) sowie § 117 i. V. m. § 110 des Landesbeamtengesetzes (LBG). Die Einschätzung, dass ehrenamtliche Feuerwehr- und Rettungskräfte deutlich höheren Belastungen und Gefahren ausgesetzt seien als Ehrenamtliche in anderen Bereichen (z. B. Hobby- oder Sportvereinen), ist eine Bewertung der Fragesteller.