❓ Wahl - Briefwahlpraxis im Land Brandenburg seit 2024 und Sicherung des Wahlgeheimnisses
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Praxis der Briefwahl im Land Brandenburg seit 2024. Die Fragesteller verweisen darauf, dass der Anteil der Briefwähler gestiegen sei und bei jüngsten Wahlen und Stichwahlen, etwa in Oranienburg, Bad Freienwalde, Strausberg und Elbe-Elster, eine auffällige Diskrepanz zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen festgestellt worden sei. Sie werfen die Frage auf, ob die derzeitige Praxis der Briefwahl mit den verfassungsrechtlichen Wahlgrundsätzen vereinbar sei, und fragen nach Kontrollmechanismen zur Sicherung des Wahlgeheimnisses.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Wählerinnen und Wähler in Brandenburg, die Briefwahl nutzen, insbesondere Personen in Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften, betreuten Wohnformen oder Haushalten mit Abhängigkeitsverhältnissen, sowie die Landesregierung und die Wahlbehörden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen die Landesregierung u. a.: wie sie die Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen bei den genannten Wahlen bewertet; welche Analysen zu den Ursachen dieser Diskrepanzen vorliegen; wie die freie und geheime Stimmabgabe bei der Briefwahl gewährleistet wird, insbesondere in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Kontexten; welche Kontroll- und Sicherheitsmechanismen gegen Fälschung oder unautorisierte Ausfüllung bestehen; wie Wahlbriefe während Übermittlung und Auszählung geschützt werden; wie hoch der Briefwahlanteil bei den letzten Landtags-, Kommunal-, Bürgermeister- und Landratswahlen seit 2024 war und wie er sich in den letzten zehn Jahren entwickelt hat; wie die Landesregierung die frühzeitige Stimmabgabe vor Wahlkampfende bewertet; ob die Briefwahl auf begründete Ausnahmefälle beschränkt werden sollte; welche rechtlichen oder organisatorischen Schritte erwogen werden, um den Ausnahmecharakter der Briefwahl wiederherzustellen; ob Reformvorschläge zur Stärkung der Wahllokal-Stimmabgabe geplant sind; und wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit Wahlen seit 2014 geführt wurden (mit Angaben zu Tattag, Alter, Geschlecht der Tatverdächtigen, Sachverhalt und Verfahrensstand).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Benjamin Filter und Lena Kotré der AfD-Fraktion eingereicht. Die Fragesteller verweisen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2009 (BVerfGE 123, 39 ff.) zum Risiko einer Beeinträchtigung des Wahlgeheimnisses bei der Briefwahl. Die Fragesteller behaupten eine auffällige Diskrepanz zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen bei Wahlen und Stichwahlen u. a. in Oranienburg, Bad Freienwalde, Strausberg und Elbe-Elster, ohne hierfür im Dokument Belegzahlen anzugeben. Die Fragesteller vertreten die Position, dass die Briefwahl ursprünglich als Ausnahmeinstrument gedacht gewesen sei und möglicherweise wieder darauf beschränkt werden sollte.