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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Landeshaushalt - Ausgabereste und strukturelle Nettokreditaufnahme

11. März 2026Dokument 8/2543 · WP 8Brandenburg
Andreas Galau, Falk Janke, Dr. Daniela Oeynhausen
AusgaberesteSchuldenbremseNettokreditaufnahmeHaushaltsvollzugHaushaltswahrheit

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren, dass in den Haushaltsjahren 2023 (1,28 Milliarden Euro) und 2024 (1,34 Milliarden Euro) erhebliche Ausgabereste angefallen seien, also veranschlagte Mittel nicht abgerufen wurden. Sie verweisen zugleich auf die verfassungsrechtlich verankerte Schuldenbremse (Artikel 103 der Landesverfassung) und die geplante strukturelle Nettokreditaufnahme von vorläufig 459,6 Millionen Euro für 2027 und 2028. Sie fragen die Landesregierung nach Umfang, Ursachen und Folgen dieser Ausgabereste sowie nach der Rechtsgrundlage der geplanten Kreditaufnahme.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Landeshaushalt Brandenburgs, einzelne Ressorts bzw. Einzelpläne der Landesregierung sowie Bereiche mit nach Angabe der Fragesteller hohem Investitionsbedarf wie Infrastruktur, Bildung, Digitalisierung und kommunale Ausstattung.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller stellen 21 Fragen, u.a.: Wie hoch waren die Ausgabereste 2019-2025 insgesamt und nach Einzelplänen (Frage 1)? Welcher Anteil entfiel auf investive Maßnahmen, Förderprogramme und Personalausgaben (Frage 2) bzw. auf als prioritär dargestellte Investitionen (Frage 3)? In welchen Einzelplänen bzw. Ressorts bestehen wiederkehrend hohe Ausgabereste (Fragen 4, 14)? Wie erklärt die Landesregierung, dass trotz Verweis auf die Schuldenbremse veranschlagte Mittel nicht abfließen (Frage 5), und sieht sie darin Anzeichen systematischer Überveranschlagung (Frage 6)? Wie werden Haushaltswahrheit und -klarheit gewahrt (Frage 7)? Welche Maßnahmen wurden 2019-2025 gegen strukturell hohe Ausgabereste ergriffen und mit welchem Erfolg (Frage 8)? In welcher Höhe entlasteten Ausgabereste rechnerisch den Finanzierungssaldo (Frage 9) und welche zusätzlichen Investitionen hätten ohne Ausgabereste finanziert werden können (Fragen 10, 18)? Wie wirken hohe Ausgabereste auf die Einhaltung der Schuldenbremse, insbesondere die strukturelle Nettokreditaufnahme (Frage 11)? Auf welcher Rechtsgrundlage wird die strukturelle Nettokreditaufnahme von 459,6 Millionen Euro für 2027 und 2028 begründet, obwohl §18 Abs. 1 Satz 2 LHO diese grundsätzlich ausschließt (Frage 12)? Ist die Einplanung absehbar nicht umsetzbarer Mittel mit dem Grundsatz der Haushaltswahrheit vereinbar (Frage 13)? Welche Altersstruktur haben die Ausgabereste nach Ressort (Frage 15) und wie wird die Übertragung älterer Reste über die in §45 Abs. 2 LHO vorgesehene Frist hinaus rechtlich begründet (Frage 16)? Welche Maßnahmen sichern, dass die Berufung auf die Schuldenbremse nicht durch ineffizienten Mittelabfluss konterkariert wird (Frage 17)? Plant die Landesregierung künftig konservativere Haushaltsansätze (Frage 19)? In welcher Höhe bestehen je Ressort vertraglich gebundene bzw. nicht gebundene Ausgabereste (Fragen 20, 21)?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Die Fragesteller nennen als Beleg für ihre Fragestellung die Haushaltsrechnungen des Landes Brandenburg für die Rechnungsjahre 2023 (Ausgabereste 1,28 Milliarden Euro, S. I/44) und 2024 (1,34 Milliarden Euro, S. I/46) sowie ein Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen und für Europa vom 20.01.2026 zu den Voranschlägen für den Haushaltsplan 2027/2028, demzufolge eine strukturelle Nettokreditaufnahme von vorläufig 459,6 Millionen Euro für 2027 und 2028 geplant sei (S. 7).

⚡ Einordnung

Eingereicht von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Andreas Galau, Falk Janke, Dr. Daniela Oeynhausen). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf Artikel 103 der Landesverfassung Brandenburg (Schuldenbremse), §18 Absatz 1 Satz 2 und §45 Absatz 2 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie auf die Haushaltsrechnungen 2023 und 2024 und ein Rundschreiben des Finanzministeriums vom 20.01.2026. Genannte Zahlen: Ausgabereste 2023 von 1,28 Milliarden Euro, Ausgabereste 2024 von 1,34 Milliarden Euro, geplante strukturelle Nettokreditaufnahme von 459,6 Millionen Euro für 2027 und für 2028.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2543, Wahlperiode 8, eingereicht 11. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.