❓ Kommunaler Finanzausgleich - Bewertung des finanzwissenschaftlichen Gutachtens zum Finanzausgleich und seiner Empfehlungen
📋 Worum geht es?
Der kommunale Finanzausgleich in Brandenburg wird laut Fragestellern gesetzlich im dreijährigen Abstand finanzwissenschaftlich überprüft. Ein Gutachten hat dazu verschiedene Berechnungsmethoden und Verteilungsergebnisse untersucht, unter anderem zur Symmetrieberechnung bei Kreisaufgaben, zur Bedarfsermittlung und zu den Schlüsselzuweisungen. Die Fragesteller wollen von der Landesregierung wissen, wie sie die zentralen Empfehlungen des Gutachtens bewertet und welche Reformschritte geplant sind.
👥 Wer ist betroffen?
Landkreise, kreisfreie Städte, Oberzentren und Kommunen in Brandenburg sowie das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE).
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Warum hat sich das MdFE für eine vereinfachte Symmetrieberechnung bei der Teilschlüsselmasse für Kreisaufgaben entschieden, obwohl sich die Quote für kreisfreie Städte dadurch nicht sachgerecht ermitteln lässt? Wie bewertet die Landesregierung die Empfehlung, von der einwohnerzahlbasierten Bedarfsermittlung zu einer aufgabenorientierten Finanzbedarfsbemessung zu wechseln, die auch Alters- und Sozialstruktur, Siedlungsdichte und Infrastruktur einbezieht? Sind angesichts der im Gutachten errechneten um 14 % geringeren Bedarfe für Oberzentren und kreisfreie Städte Änderungen geplant? Wie bewertet die Landesregierung den Befund einer nahezu perfekten vertikalen Verteilungssymmetrie trotz kommunaler Haushaltsnotlagen? Warum wurde die Hauptansatzstaffel bislang nicht systematisch weiterentwickelt? Ist eine Reform der Schlüsselzuweisungen Plus geplant, um Anreize für die Steuerkraftentwicklung zu setzen, oder deren vollständige Abschaffung zugunsten höherer allgemeiner Schlüsselzuweisungen? Werden künftig exakte Daten zu kommunalen Investitions- und Finanzbedarfen von Landkreisen und Kommunen angefordert? In welchem Umfang sollen investive Schlüsselzuweisungen dauerhaft erhöht werden? Wie soll verhindert werden, dass Investitionsbedarfe weiterhin in Sonderprogramme außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs ausgelagert werden? Welche strukturellen Ursachen außerhalb des Finanzausgleichs sieht die Landesregierung als Haupttreiber kommunaler Finanzprobleme? Welche konkreten Reformschritte plant die Landesregierung auf Basis des Gutachtens, und welche ausdrücklich nicht? Welche Pläne verfolgt das MdFE für eine nachhaltige Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit Verweisen auf konkrete Kapitel und Seitenzahlen des Gutachtens (u. a. Kapitel F.4.2, S. 156; Kapitel E.3, S. 112; Kapitel F.2.3, S. 145/154; Kapitel C.1.4, S. 55; Kapitel C.2.2.3, S. 67); die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 946) von den AfD-Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen. Die Fragesteller behaupten, die vereinfachte Symmetrieberechnung bei der Teilschlüsselmasse für Kreisaufgaben sei in Absprache zwischen Gutachtern und dem Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) erfolgt, und dass dabei die Quote für Kreisaufgaben der kreisfreien Städte sich nach ihrer Darstellung des Gutachtens nicht sachgerecht ermitteln lasse. Die Fragesteller nennen eine im Gutachten errechnete Differenz von minus 14 % bei den Bedarfen für Oberzentren und kreisfreie Städte bezüglich Gemeinde- und Mischaufgaben (Kapitel E.3, S. 112). Eine Antwort der Landesregierung liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.