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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Stabilitätsrat - Empfehlungen des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats nicht länger ignorieren

10. März 2026Dokument 8/2550 · WP 8Brandenburg
Andreas Galau, Falk Janke, Dr. Daniela Oeynhausen
StabilitätsratSchuldenbremseHaushaltsüberwachungNettoausgabenpfadSondervermögen

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller greifen die Kritik des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats vom 5. Juni 2025 auf, wonach der Stabilitätsrat seit 2023 seine gesetzliche Aufgabe der Haushaltsüberwachung (Vorausschätzung der Staatsfinanzen und Prüfung der Haushaltsregel) nicht mehr ordnungsgemäß erfülle. Die Fragesteller behaupten, dies widerspreche dem Comply-or-Explain-Prinzip der EU-Haushaltsrahmenrichtlinie und EU-Vorgaben. Die Landesregierung antwortet, dass sie als Nicht-Mitglied des Stabilitätsrats sich grundsätzlich nicht zu den Stellungnahmen des Beirats positioniere, der Finanzminister die Stellungnahmen aber zur Kenntnis nehme.

👥 Wer ist betroffen?

Das Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg, der Finanzminister als Mitglied des Stabilitätsrats, der Stabilitätsrat des Bundes und der Länder sowie dessen unabhängiger Beirat.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Kritik des unabhängigen Beirats vom 5. Juni 2025? Welche brandenburgischen Finanzminister haben in Sitzungen des Stabilitätsrats die Einhaltung der Berichtspflichten angemahnt? Welche Daten wurden dem Stabilitätsrat bzw. dessen Beirat in den letzten fünf Jahren übermittelt? Welche Tagesordnungspunkte zu Beiratsstellungnahmen gab es in den letzten fünf Jahren? Zieht das Finanzministerium Schlussfolgerungen aus den Stellungnahmen? Begrüßt die Landesregierung eine unabhängige Institution zur Haushaltsüberwachung und eine externe Evaluierung? Plant die Landesregierung eine Anpassung landesrechtlicher Vorgaben an die Grundgesetzänderung vom März 2025?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Landesregierung nicht Mitglied des Stabilitätsrats ist und sich daher grundsätzlich nicht zu den Beiratsstellungnahmen positioniert; der Finanzminister nehme diese aber zur Kenntnis. Sitzungen des Stabilitätsrats seien gemäß § 1 Abs. 3 StabiRatG vertraulich und nichtöffentlich. Das Land stelle dem Stabilitätsrat gemäß § 3 StabiRatG fortlaufend Daten zur Haushaltslage, Finanzplanung und eine jährliche Projektion sowie den jährlichen Stabilitätsbericht zur Verfügung; eine direkte Datenübermittlung der Länder an den Beirat sei institutionell nicht vorgesehen. Ergebnisse der Beratungen würden gemäß § 9 Abs. 1 StabiRatG veröffentlicht (stabilitaetsrat.de). Durch Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und StabiRatG im Oktober 2025 sei der Wechsel vom strukturellen Finanzierungsdefizit zum Nettoausgabenpfad im Rahmen des finanzpolitisch-strukturellen Plans (FSP) bereits vollzogen worden. Die Einhaltung der EU-Vorgaben über die zulässige Kreditaufnahme werde vom Bundesministerium der Finanzen gemäß StruKomLäG für jedes Land berechnet; über eine Anpassung landesrechtlicher Vorgaben habe die Landesregierung bisher nicht entschieden. Der Stabilitätsrat habe in seiner 33. Sitzung am 7. Oktober 2025 die vom Bund vorgelegte Fiskalprojektion bestätigt. Die von den Fragestellern vorgenommene Wertung, die Haushaltsüberwachung verstoße gegen gesetzliche Vorgaben bzw. sei dysfunktional, teilt die Landesregierung nicht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Drucksache 8/2392) von den Abgeordneten Andreas Galau, Falk Janke und Dr. Daniela Oeynhausen der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in dieser Drucksache 8/2550 vor, beantwortet durch den Minister der Finanzen und für Europa. Die Fragesteller berufen sich auf die 23. Stellungnahme des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrats vom 5. Juni 2025 sowie auf Art. 8a Abs. 6 der Haushaltsrahmenrichtlinie (Comply-or-Explain-Prinzip) und die Grundgesetzänderung zur Schuldenbremse vom März 2025. Die Landesregierung verweist auf § 1, § 3, § 7, § 8 und § 9 StabiRatG, auf Änderungen des Haushaltsgrundsätzegesetzes und StabiRatG vom Oktober 2025, auf das StruKomLäG sowie auf die 33. Sitzung des Stabilitätsrats am 7. Oktober 2025. Die Bewertung, die Haushaltsüberwachung sei „dysfunktional“ und verstoße gegen EU-Vorgaben, ist eine von den Fragestellern unter Bezug auf den unabhängigen Beirat geäußerte Einschätzung, die die Landesregierung ausdrücklich nicht teilt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2550, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.