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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Wassernutzung - Transparente Gegenüberstellung von Wasserbedarf, Wasserdargebot und Wasserentnahmen im Einzugsgebiet der Wasserfassungen im Umfeld der Stadt Baruth/Mark

11. März 2026Dokument 8/2553 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf, Andreas Kutsche, Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
WasserentnahmeGrundwasserWasserrechtTrinkwasserversorgungIndustrieansiedlung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Wassernutzung im Einzugsgebiet der Wasserfassungen rund um die Stadt Baruth/Mark. Hintergrund ist die geplante Produktionserweiterung der Unternehmen Red Bull und Rauch sowie der Bau eines Dosenwerks, wogegen der Verband Grüne Liga Brandenburg vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den zugrunde liegenden Bebauungsplan klagt. Die Fragesteller wollen eine transparente Gegenüberstellung von Wasserbedarf, Wasserdargebot und tatsächlichen Wasserentnahmen erreichen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadt Baruth/Mark und angeschlossene Gemeinden und Gewerbegebiete im Landkreis Teltow-Fläming, der Eigenbetrieb WABAU als Wasserversorger, die Unternehmen Red Bull und Rauch, die ortsansässige Bevölkerung sowie der Verband Grüne Liga Brandenburg e. V. und eine örtliche Bürgerinitiative.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen unter anderem: 1) Ob angeforderte Unterlagen zur fachlichen Bewertung der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich gemacht wurden und warum. 2) Welche wasserrechtlichen Erlaubnisse vor und nach dem 03.10.1990 für welche Grundwasserleiter mit welchen Fördermengen erteilt wurden. 3) Wie die tatsächlichen Entnahmen überwacht werden und wie hoch die jährlichen Fördermengen bis 2025 je Grundwasserleiter waren. 4) Wie hoch das Abgabevolumen des Wasserversorgers an die Einwohner 2006 bis 2025 im Jahresdurchschnitt war, inklusive Einwohnerzahl. 5) Welche Gutachten und Prognosemodelle den Erlaubnissen zugrunde liegen. 6) Ob diese Gutachten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu zurückgehenden Grundwasserneubildungsraten und die aktualisierte Klimanormalperiode berücksichtigen. 7) Welche Monitoringberichte zum Einzugsgebiet vorliegen. 8) Ob weitere Entnahmen oder Erlaubnisanträge im Einzugsgebiet geplant sind und ob diese der Eigenversorgung oder der Versorgung Dritter dienen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Kartenmaterial mit Brunnen- und Messpegelstandorten als kritische Infrastruktur geschwärzt wird, da deren Bekanntgabe nachteilige Auswirkungen auf Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit haben könnte (§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG). Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat dem Eigenbetrieb WABAU mit Bescheid vom 04.07.2018 eine wasserrechtliche Erlaubnis (Reg.-Nr. OWB-005/05/WER) zur Entnahme von Grundwasser aus dem 2. Grundwasserleiter erteilt: jährlich 2.555.000 m³ (Qa), täglich 7.000 m³/d (Q365); dies ist die einzige nach dem 03.10.1990 erteilte und aktuell gültige Erlaubnis im Einzugsgebiet. Entnahmemengen werden kontinuierlich mit geeichten Messeinrichtungen als Tagessummen erfasst; Grundwasserstände werden an zahlreichen Messstellen überwacht, ergänzt 2001. Genehmigte Mengen wurden seit 1995 aus dem 1. und 2. Grundwasserleiter, ab 2016 nur noch aus dem 2. Grundwasserleiter gefördert; die jährlichen Fördermengen bis 2024 liegen laut Antwort in einer Anlage vor, Zahlen für 2025 fehlen noch. Zu Abgabevolumen pro Einwohner liegen dem LfU keine Informationen vor. Als Gutachten werden die 'Hydrologische Erkundung Baruth 2. Grundwasserleiter' vom 01.07.1995 und das 'Hydrologische Gutachten zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis' vom 22.12.2006 genannt; das Gutachten von 2006 stützte sich auf die Zeitreihe 1981–2000. Laut Landesregierung wird dies seit 1995 kontinuierlich durch Grundwasserstandsmessungen überwacht, und das Projekt 'Bilanzierung des Grundwasserdargebots für das Land Brandenburg' weist auf Basis der Zeitreihe 1991–2020 einen Ausnutzungsgrad der erneuerbaren Grundwasservorräte von 31 % im Bilanzgebiet 'Nuthe II Luckenwalde bis Potsdam' und von ca. 13 % im Bilanzgebiet 'Dahme I bis Märkisch Buchholz' aus. Als Monitoringbericht wird das 'Hydrogeologische Jahresgutachten zur Grundwasserbewirtschaftung mit dem Wasserwerk Baruth 2018-2022' vom 27.08.2024 genannt. Dem LfU liegt kein zusätzlicher Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis im Einzugsgebiet vor; laut Antwort werden bei bestehenden Nutzungen im Einzugsgebiet generell keine weiteren Nutzungen zugelassen.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage Nr. 900 (Drucksache 8/2396) von vier Abgeordneten der BSW-Fraktion; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erteilt. Die Fragesteller verweisen in ihrer Vorbemerkung auf einen Normenkontrollantrag der Grünen Liga Brandenburg e. V. beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Bebauungsplan 'Bernhardsmüh Brandenburger Urstromquelle' sowie auf eine vorläufige Außervollzugsetzung dieses Plans bis zum 16.02.2026 durch das Gericht; die Fragesteller berufen sich dabei auf eine von ihnen in Auftrag gegebene anwaltliche Prüfung, laut der erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans bestehen. Die Fragesteller geben zudem an, die Grüne Liga habe mitgeteilt, Red Bull und Rauch dürften auf ein genehmigtes Wasservolumen von rund 2,5 Millionen Kubikmetern pro Jahr zurückgreifen. Die Landesregierung nennt als einzige nach 1990 erteilte und aktuell gültige Erlaubnis im Einzugsgebiet die Genehmigung von 2.555.000 m³/Jahr (Bescheid vom 04.07.2018). Die Landesregierung verweist auf gesetzliche Grundlagen (UIG/AIG, § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UIG, § 59 BbgWG) sowie auf das Gutachten von 2006 und das Projekt 'Bilanzierung des Grundwasserdargebots für das Land Brandenburg' mit Zeitreihe 1991–2020.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2553, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.