✅ Beschlussempfehlung zur neuen Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg (8. Wahlperiode)
📋 Worum geht es?
Der Hauptausschuss des Landtages Brandenburg legt dem Plenum eine Beschlussempfehlung zur endgültigen Geschäftsordnung für die 8. Wahlperiode vor. Der Landtag hatte den Ausschuss in seiner konstituierenden Sitzung am 17. Oktober 2024 beauftragt, die Geschäftsordnung unter Berücksichtigung neuerer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Datenschutz-Grundverordnung zu überarbeiten. Der Entwurf wurde von den Abgeordneten Ludwig Scheetz (SPD-Fraktion) und Steeven Bretz (CDU-Fraktion) eingebracht, nach Angaben der CDU-Fraktion unter konstruktiver Mitarbeit des Parlamentarischen Geschäftsführers der BSW-Fraktion, nachdem sich die AfD-Fraktion laut CDU-Fraktion aus den Beratungen zurückgezogen hatte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Landtages Brandenburg, die Fraktionen, das Präsidium sowie die Landtagsverwaltung, da die Geschäftsordnung die Abläufe von Plenar- und Ausschusssitzungen regelt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Hauptausschuss schlägt vor, dass der Landtag die vom Ausschuss vorgelegte Geschäftsordnung (Anlage 1) beschließt. Zentraler neuer Bestandteil ist § 34 Absatz 8, wonach die Präsidentin oder der Präsident bei nicht nur geringfügiger Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments auch ohne vorherigen Ordnungsruf ein Ordnungsgeld von 500 Euro, im Wiederholungsfall 1.000 Euro, festsetzen kann.
🔎 Kernergebnisse
Der Hauptausschuss hat die Geschäftsordnung von seiner 1. Sitzung am 12. November 2024 bis zur abschließenden Beratung in der 20. Sitzung am 11. März 2026 behandelt und empfiehlt dem Landtag mehrheitlich mit 5 : 4 : 0 Stimmen, die Geschäftsordnung in der vom Ausschuss beschlossenen Fassung anzunehmen. Laut der vorgelegten Synopse wurden unter anderem § 36 (umbenannt in 'Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen'), § 53, §§ 56–60 sowie § 77 (Ergänzung um Vor-Ort-Termine) sowie § 81 (Trennung von Anhörungen und Fachgesprächen in §§ 81 und 81a) geändert; zudem wurde ein neuer § 77b zur Gebärdensprachdolmetschung eingefügt. Die AfD-Fraktion kritisiert laut Dokument, § 34 Absatz 8 genüge nicht dem Bestimmtheitsgrundsatz, schränke Meinungsfreiheit und freies Mandat unangemessen ein und werde ihrer Einschätzung nach zu einer Ungleichbehandlung gegenüber ihrer Fraktion führen. Die SPD-Fraktion entgegnet laut Dokument, ein Einspruch gegen das Ordnungsgeld sei möglich und es müsse eine grobe Verletzung der Ordnung oder Würde des Hauses vorliegen, weshalb eine konkrete Umsetzung über eine gesonderte Richtlinie des Präsidiums geprüft werden solle. Die BSW-Fraktion kritisiert laut Dokument die Einführung des Ordnungsgeldes insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Zusammensetzung des Sitzungspräsidiums.
⚡ Einordnung
Berichterstatter ist der Abgeordnete Björn Lüttmann (SPD). Die Vorlage zur Geschäftsordnung (Neudruck) stammt von den Abgeordneten Ludwig Scheetz (SPD-Fraktion) und Steeven Bretz (CDU-Fraktion). Grundlage ist der Beschluss des Landtages vom 17. Oktober 2024 (Drucksache 8/2-B). Die Abstimmung im Hauptausschuss endete mit 5 : 4 : 0 Stimmen für die Beschlussempfehlung. Das Dokument nennt als konkrete Zahl ein Ordnungsgeld von 500 Euro bzw. 1.000 Euro im Wiederholungsfall gemäß § 34 Absatz 8.