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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Grenzüberschreitende Zusammenarbeit - Fortschreibung der Nachbarschaftsstrategie Brandenburg – Polen durch die Landesregierung

12. März 2026Dokument 8/2560 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
NachbarschaftsstrategieGrenzüberschreitende ZusammenarbeitPartnerwojewodschaftenStiftung GenshagenPartnerschaftsbeauftragte

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Fortschreibung der Nachbarschaftsstrategie Brandenburg – Polen, mit der die Zusammenarbeit zwischen Brandenburg und seinen fünf polnischen Partnerwojewodschaften (Westpommern, Lebuser Land, Großpolen, Niederschlesien und Masowien) koordiniert und intensiviert werden soll. Der Fragesteller möchte rund ein Jahr nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss vom 26. Februar 2025 (Drucksache 8/494) wissen, welche darin geforderten Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Die Landesregierung antwortet mit einer Übersicht zu Fördermitteln, Projekten, Zuständigkeiten und Terminen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg und ihre Ressorts, die Stiftung Genshagen, die Bildungs- und Begegnungsstätte Schloss Trebnitz e.V. als Partnerschaftsbeauftragte, sowie die polnischen Partnerwojewodschaften Westpommern, Lebuser Land, Großpolen, Niederschlesien und Masowien.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt unter anderem: Welche Schritte wurden unternommen, um die Stiftung Genshagen zu stärken und sichtbarer zu machen? Wie hoch waren die Fördermittel für die Stiftung Genshagen 2023–2025, insgesamt und aus Landeshaushaltsmitteln? Welche thematischen Schwerpunkte setzte die Stiftung 2025 im Vergleich zu den Vorjahren und wie wurden diese finanziert? Wie viele Personen nahmen an geförderten Projekten teil? Welche Schritte wurden zur planmäßigen Umsetzung der Nachbarschaftsstrategie unternommen? Wie viele Mitarbeiter welcher Ressorts sind mit der Umsetzung befasst? Welche Rolle spielte die Fortschreibung des Zukunftskonzepts für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum? Welche Rolle spielten die Partnerschaftsbeauftragten? Welche Schritte wurden zur Verstetigung der zwischengesellschaftlichen und grenznahen Zusammenarbeit unternommen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Stiftung Genshagen erhielt institutionelle Förderung von 346.700 Euro (2023), 351.000 Euro (2024) und 351.000 Euro (2025) sowie Lottomittel von 11.030 Euro (2023), 20.850 Euro (2024) und 10.000 Euro (2025). Eine projektbezogene Aufschlüsselung der institutionellen Förderung ist laut Landesregierung nicht möglich. Am Projekt „Europa-Mobil“ nahmen ca. 5.500 (2023), 4.200 (2024) und 5.900 (2025) Studierende und Schüler teil. Die Beauftragung des Partnerschaftsbeauftragten für Polen (Schloss Trebnitz e.V. unter Leitung von Darius Müller) läuft vom 1.1.2026 bis 31.12.2028 und wurde erstmals auf alle fünf Partnerwojewodschaften ausgeweitet. Die Deutsch-Polnische Regierungskommission (DPRK) und ihr Ausschuss für Raumordnungsfragen arbeiten an der Fortschreibung des „Gemeinsamen Zukunftskonzepts für den deutsch-polnischen Verflechtungsraum“ (Vision 2050); ein erster Entwurf ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Ein Spitzentreffen der Oder-Partnerschaft ist für Mai 2026 in Poznań geplant. Die Landesregierung listet zahlreiche hochrangige Termine und Begegnungen mit polnischen Partnerregionen seit Januar 2025 auf, darunter Antrittsbesuche von Ministerpräsident Woidke und mehreren Ministern. Eine Aufschlüsselung der mit der Umsetzung befassten Mitarbeiter nach Ressort und Besoldungsgruppe liegt laut Landesregierung nicht vor, da dies unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 899 (Drucksache 8/2395) wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde namens der Landesregierung vom Minister der Finanzen und für Europa erteilt. Die Anfrage bezieht sich auf den Landtagsbeschluss vom 26. Februar 2025 (Antrag der SPD- und BSW-Fraktion, Drucksache 8/494) sowie auf die ursprüngliche Nachbarschaftsstrategie Brandenburg – Polen vom 15. Juni 2021. Konkrete Zahlen zu Fördermitteln und Teilnehmerzahlen werden genannt (siehe Findings). Zur Begründung der Nichtbeantwortbarkeit einzelner Fragen (Mitarbeiterzahlen nach Besoldungsgruppe, Teilnahmedaten der institutionellen Förderung) verweist die Landesregierung auf unverhältnismäßigen Aufwand bzw. Datenschutz.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2560, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.