❓ Wahl - Auffälligkeiten bei Briefwahlergebnissen und Wahlprüfungen u. a. bei Bürgermeisterstichwahlen sowie Briefwahlpraxis im Land Brandenburg seit 2014 und Sicherung des Wahlgeheimnisses
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren Unterschiede zwischen Urnen- und Briefwahlergebnissen bei Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratswahlen in Brandenburg seit 2014. Sie verweisen dabei insbesondere auf die Bürgermeisterstichwahl in Velten vom 12. Oktober 2025, bei der laut amtlichem Ergebnis Manuela Nebel mit 51,39 % gegenüber Marcel Siegert mit 48,61 % gewählt wurde, in einzelnen Briefwahlbezirken aber deutlich höhere Werte für Nebel erzielt worden seien (z. B. 63,8 % im Briefwahlbezirk 1–3). Die Stadtverordnetenversammlung Velten habe die Stichwahl im Rahmen eines Wahleinspruchs für ungültig erklärt. Die Fragesteller stellen zudem Fragen zur Rechtslage der Wahlprüfung nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz sowie zur Sicherung des Wahlgeheimnisses bei der Briefwahl.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunen mit Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratswahlen in Brandenburg seit 2014, namentlich genannt werden Oranienburg, Bad Freienwalde, Strausberg, Velten und der Landkreis Elbe-Elster; außerdem die Kommunalaufsicht des Landkreises Oberhavel, die Stadtverordnetenversammlung Velten sowie Briefwählerinnen und -wähler, etwa in Pflegeeinrichtungen und betreuten Wohnformen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen u. a.: welche Differenzen zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis es seit 2014 bei Bürgermeister-, Oberbürgermeister- und Landratswahlen gab (Fragen 1-3); wie die Landesregierung diese Differenzen bewertet und ab welcher Schwelle eine vertiefte Prüfung angezeigt wäre (Fragen 4-5); welche Maßnahmen zur Bürgermeisterwahl Strausberg ergriffen wurden (Frage 6); Kenntnisse und Bewertung zur Differenz in Velten (Fragen 7-8); Rolle und Befugnisse der Kommunalaufsicht bei Wahlprüfungen nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz, insbesondere § 46 BbgKWahlG (Fragen 9-18); ob die Landesregierung eine Überprüfung der Vorgänge in Velten durch die Wahlaufsichtsbehörden für angezeigt hält (Frage 19); welche Ursachenanalysen vorliegen (Frage 20); wie Freiheit und Geheimhaltung der Briefwahl insbesondere in Pflegeeinrichtungen und Wohngemeinschaften sichergestellt werden und welche Kontrollmechanismen gegen Manipulation bestehen (Fragen 21-23); wie sich der Briefwahlanteil seit 2009/2019 entwickelt hat (Frage 24); ob die Briefwahl auf begründete Ausnahmefälle beschränkt werden sollte und welche gesetzlichen Reformen die Landesregierung plant (Fragen 25-28); sowie wie viele Strafverfahren im Zusammenhang mit Wahlen seit 2014 geführt wurden (Frage 29).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller führen als Beleg zwei Zeitungsartikel an (Welt-Online vom 25.02.2026 zur Bürgermeisterwahl Strausberg, MAZ-Online vom 17.02.2026 zur für ungültig erklärten Stichwahl in Velten) sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 03.03.2009 (BVerfGE 123, 39 ff.) zu Risiken der Briefwahl für das Wahlgeheimnis. Laut den Fragestellern erhielt bei der Stichwahl in Velten am 12. Oktober 2025 Manuela Nebel landtagsweit 2700 Stimmen (51,39 %) gegenüber Marcel Siegert mit 2554 Stimmen (48,61 %), während in einzelnen Briefwahlbezirken Werte von 63,8 %, 60,8 % und 58,4 % für Nebel erzielt worden seien.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Benjamin Filter, Daniel Freiherr von Lützow, Heiko Gehring, Lena Kotré). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf das BVerfG-Urteil v. 03.03.2009 (BVerfGE 123, 39 ff.) zum erhöhten Risiko einer Beeinträchtigung des Wahlgeheimnisses bei der Briefwahl sowie auf § 46 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) zu den Voraussetzungen einer Nachprüfung von Wahlunterlagen. Laut den Fragestellern hat die Stadtverordnetenversammlung Velten die Bürgermeisterstichwahl vom 12. Oktober 2025 im Rahmen eines Wahleinspruchs für ungültig erklärt; zur Bürgermeisterwahl Strausberg sei laut den Fragestellern eine öffentlich diskutierte Differenz von rund 9,5 Prozentpunkten zwischen Urnen- und Briefwahlergebnis sowie eine Annullierung durch den Landrat erfolgt, wobei die Deutsche Post den von Dritten erhobenen Vorwurf einer Wahlfälschung laut dem zitierten Zeitungsbericht zurückgewiesen habe.