❓ Pressefreiheit - Sicherstellung des Schutzes der Pressefreiheit und des journalistischen Quellenschutzes bei der Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller thematisieren, wie der Verfassungsschutz Brandenburg bei seiner Arbeit die verfassungsrechtlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit sowie den journalistischen Quellenschutz berücksichtigt. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Beobachtung der Jungen Freiheit sowie eine frühere Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 262 (Drucksache 8/807), wonach keine strukturelle Erfassung von Journalisten erfolge, da es keine Legaldefinition des Begriffs 'Journalist' gebe.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Verfassungsschutz Brandenburg, Journalisten, Blogger, Betreiber von Online-Kanälen und sonstige publizistisch tätige Personen sowie die Landesregierung Brandenburg als Antwortgeberin.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen u. a. wissen: (1) wie die besondere Berücksichtigung der Presse- und Meinungsfreiheit bei Beobachtung oder Verdachtsfallbearbeitung von Journalisten erfolgt, wenn eine Einteilung in journalistisch/nicht journalistisch Tätige für nicht möglich gehalten wird; (2) ob im Datenbestand des Verfassungsschutzes Personen mit journalistischer oder publizistischer Tätigkeit gespeichert sind und ob dazu Auswertungen vorgenommen wurden; (3) ob es interne Definitionen oder Prüfkriterien zur Abgrenzung journalistischer Tätigkeit gibt; (4) ob vor dem Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel systematisch geprüft wird, ob eine Person journalistisch tätig ist; (5) welche Vorkehrungen bestehen, damit Maßnahmen wie Observation, Telekommunikationsüberwachung oder V-Leute-Einsatz nicht der Aufklärung journalistischer Quellen dienen, und wie solche Prüfungen dokumentiert werden; (6) wer Prüfungen abzeichnet und ob die G10-Kommission oder die Parlamentarische Kontrollkommission diese kontrollieren; (7) wie viele Fälle seit 2014 es gab, in denen gegen als journalistisch eingeordnete Personen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt oder ein solcher Einsatz geprüft, aber nicht durchgeführt wurde; (8) wie die frühere Aussage, Kritik am Regierungshandeln falle 'in keiner Weise' unter den Beobachtungsauftrag, intern verankert ist und wie harte Regierungskritik von 'verfassungsschutzrelevanter Delegitimierung des Staates' abgegrenzt wird; (9) in wie vielen Fällen seit 2014 der Verfassungsschutz Brandenburg anderen Nachrichtendiensten bei Vorgängen mit Bezug zu journalistisch tätigen Personen Unterstützung geleistet hat.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Zitiert wird lediglich die frühere Antwort auf Kleine Anfrage 262 (Drucksache 8/807), wonach beim Verfassungsschutz Brandenburg keine strukturelle Erfassung von Journalisten erfolge und eine eindeutige Zuordnung mangels Legaldefinition des Begriffs 'Journalist' nicht möglich sei, sowie dass Kritik am Regierungshandeln 'in keiner Weise' unter den Beobachtungsauftrag falle.
⚡ Einordnung
Eingereicht von der AfD-Fraktion (Dennis Hohloch, Lena Kotré, Norbert Rescher) als Kleine Anfrage Nr. 951, Drucksache 8/2563, eingegangen am 16.03.2026. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Das Dokument verweist auf die frühere Kleine Anfrage Nr. 262 (Drucksache 8/807) sowie auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 (Az. 1 BvR 1072/01) zur Beobachtung der Jungen Freiheit.