📝 Jagdrecht - Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
📋 Worum geht es?
Das Dokument ist ein Änderungsantrag der BSW-Fraktion zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Jagdgesetzes für Brandenburg (Drucksache 8/2237, in der Fassung der Ausschuss-Beschlussempfehlung 8/2514). Der Antrag betrifft die in Artikel 2 Nummer 3 b) festgelegte Tabelle mit den Jagdzeiten für Rot-, Dam- und Rehwild und schlägt geänderte Zeiträume für einzelne Tierkategorien vor.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Jagdausübung in Brandenburg, Jägerinnen und Jäger sowie die Bestände von Rotwild, Damwild und Rehwild, insbesondere Jungtiere (Schmaltiere, Schmalrehe, Kälber) und säugende Alttiere/Ricken.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die BSW-Fraktion fordert, die Jagdzeit für Schmaltiere des Damwilds nicht bereits ab 1. August, sondern erst ab 1. September (bis 15. Januar) zu eröffnen, mit einer zusätzlichen Zeit vom 16. April bis 31. Mai. Für Schmalrehe soll laut Antrag eine Schonzeit vom 1. Juni bis 31. August gelten, mit Jagdzeiten vom 16. April bis 31. Mai und vom 1. September bis 15. Januar. Die übrigen Jagdzeiten (Rotwild allgemein, Hirsch/Alttier/Kalb bei Rot- und Damwild, Ricke und Kitz, Rehbock und Jährlinge) sollen gegenüber dem Gesetzentwurf unverändert bleiben.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag ändert konkret die Tabelle zu § 5 Absatz 2 Nummer 1 und 2 des Jagdgesetzes. Die BSW-Fraktion begründet dies damit, dass eine Bejagung der Damwild-Schmaltiere ab 1. August in die sommerliche Feistzeit falle, die der Anlage von Wintervorräten diene; frühere Bejagung führe laut Fraktion zu mehr Verbiss im Winter. Zudem hätten im Juni/Juli gesetzte Damkälber laut Fraktion Erlegungsgewichte von unter zehn Kilogramm, was eine Vermarktung als Wildbret kaum ermögliche. Die Fraktion verweist zudem darauf, dass Fehlabschüsse führender Alttiere und Ricken einen Straftatbestand darstellten und durch die vorgeschlagene Schonzeit reduziert werden könnten.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der BSW-Fraktion eingereicht und bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2237 vom 23.12.2025 sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Drucksache 8/2514. Das Dokument ist ein Neudruck, eingegangen am 17.03.2026 und ausgegeben am 18.03.2026. Die im Dokument genannten Begründungen (z.B. zu Erlegungsgewichten, Verbiss und Fehlabschüssen) sind Angaben der antragstellenden BSW-Fraktion, nicht verifizierte Feststellungen der Landesregierung.