❓ Schulgebäude - Schulneubau auf dem KWO-Gelände Hoppegarten
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft den geplanten Neubau einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe auf dem ehemaligen KWO-Gelände (Kabelwerk Oderspree) in der Gemeinde Hoppegarten im Landkreis Märkisch-Oderland. Die Gemeinde hatte das Gelände 2022 erworben, um dort einen Bildungscampus zu errichten; der Schulentwicklungsplan des Landkreises sieht die Errichtung der Schule an diesem Standort vor. Der Fragesteller thematisiert, dass die Umsetzung des Schulneubaus sich verzögert und es Uneinigkeit zwischen Gemeinde und Landkreis über die Übertragung der Schulträgerschaft gibt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinde Hoppegarten, der Landkreis Märkisch-Oderland, das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) sowie Schülerinnen, Schüler und Eltern im Einzugsgebiet des geplanten Bildungscampus.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt: 1) welchen Kenntnisstand die Landesregierung als Schul- und Kommunalaufsichtsbehörde zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans hat; 2) welche Unterstützungsmaßnahmen die Schulaufsicht bisher unternommen hat oder beabsichtigt; 3) ob eine Genehmigung nach § 104 BbgSchulG beantragt und/oder erteilt wurde und bis wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist; 4) welche Rolle die Landesregierung bei der Zusammenarbeit von Gemeinde und Landkreis sieht; 5) welche Gründe für die Verzögerung bestehen, insbesondere bei Bebauungsplan, planungsrechtlichen Schritten und Übertragung der Schulträgerschaft; 6) welche Maßnahmen zur besseren Öffentlichkeitskommunikation geplant sind; 7) welche finanziellen und organisatorischen Fördermaßnahmen des Landes vorgesehen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Landkreis Märkisch-Oderland am 2. Dezember 2025 die 7. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für 2025/26 bis 2029/30 beim MBJS zur Genehmigung eingereicht hat, in der die Planungen am Standort Hoppegarten enthalten sind. Zu den Fragen 2 bis 6 antwortet die Landesregierung, dass dem MBJS aktuell keine Anträge zur Trägerübertragung, Auflösung, Änderung oder Errichtung einer Schule im Landkreis vorliegen, und verweist bezüglich des Verhandlungsstands und der Öffentlichkeitsarbeit auf den Landkreis Märkisch-Oderland und die Gemeinde Hoppegarten als zuständige Stellen. Zu Frage 7 antwortet die Landesregierung, dass Bau- und Ausstattungskosten grundsätzlich vom Schulträger als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zu tragen sind; derzeit seien lediglich bestehende Förderprogramme im Schulbau aktiv, für die jedoch keine neuen Anträge mehr eingereicht werden können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2397); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor. Die MBJS-Genehmigung der 1. Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans erfolgte laut Vorbemerkung des Fragestellers im Dezember 2023. Die 7. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde laut Antwort der Landesregierung am 2. Dezember 2025 beim MBJS zur Genehmigung eingereicht. Laut Landesregierung liegen aktuell keine Anträge zur Trägerübertragung oder Schulgenehmigung für diesen Standort beim MBJS vor. Die Landesregierung verweist für Fragen zum Verhandlungsstand zwischen Gemeinde und Landkreis sowie zur Öffentlichkeitsarbeit ausdrücklich auf diese beiden Stellen und äußert sich dazu nicht selbst.