❓ Pflegekosten - Explodierende Pflegekosten im Land Brandenburg. Wird die Pflege zur Luxusware?
📋 Worum geht es?
Die Anfrage behandelt die stark steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege in Brandenburg. Die Fragesteller verweisen auf einen Vorschlag der Ministerin für Gesundheit und Soziales, die Pflegekosten künftig nach Einkommen und Vermögen zu staffeln, sowie auf eine laufende bundesweite Diskussion zur Reform der Pflegeversicherung.
👥 Wer ist betroffen?
Pflegebedürftige Menschen und ihre Familienangehörigen in Brandenburg, insbesondere alleinstehende Seniorinnen und Senioren, Heimbewohnerinnen und Heimbewohner, Beschäftigte in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Pflegeeinrichtungsträger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: welche konkreten Modelle zur einkommens- und vermögensabhängigen Staffelung der Pflege-Eigenanteile verfolgt werden und mit welchem Zeitplan; ob zusätzliche Schutzmaßnahmen für alleinstehende Seniorinnen und Senioren geplant sind; welche flankierenden Maßnahmen zu Arbeitsbedingungen, Versorgungsqualität und Finanzstabilität vorgesehen sind; wie viele zusätzliche Pflegekräfte bis 2030/2040 benötigt werden; wie sich das Ministerium zu einem Pflegekostendeckel von z. B. 1.000 Euro positioniert; wie es zu einer Pflege-Bürgerversicherung steht; und wie es die Rolle profitorientierter Pflegeanbieter sowie die Zweckbindung öffentlicher Mittel bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Ministerin für Gesundheit und Soziales am 4. Februar 2026 einen Vorschlag vorgelegt hat, den Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI künftig nach Einkommen und Vermögen statt nach Bezugsdauer zu staffeln; eine Konkretisierung soll nach Auswertung der öffentlichen Diskussion erfolgen. Besondere finanzielle Leistungen speziell für Alleinstehende hält die Landesregierung nicht für sinnvoll, verweist aber auf den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Pflege (SGB XII) und die Landesrichtlinie „Pflege vor Ort“ im Rahmen des Pakts für Pflege. Laut amtlicher Pflegestatistik (Stichtag 15.12.2023) waren 2023 19.753 Beschäftigte in ambulanten und 21.651 in teil-/vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig; Projektionen gehen von 21.312 bzw. 24.614 im Jahr 2030 und 23.957 bzw. 26.975 im Jahr 2040 aus. Zum „Sockel-Spitze-Tausch“ (Eigenanteil-Deckel) wurden in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ Varianten mit 1.000 Euro und 1.200 Euro Sockel berechnet; eine Positionierung der Landesregierung steht noch aus. Zur Pflege-Bürgerversicherung und zu Transparenzpflichten bei profitorientierten Anbietern gibt es laut Landesregierung noch keine abgeschlossene Meinungsbildung bzw. verweist sie auf die bundesrechtliche Ausgestaltung des SGB XI als marktliches System, in dem eine strikte Zweckbindung der Vergütung nicht vorgesehen ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) eingereicht (Drucksache 8/2400); die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor (Drucksache 8/2577, eingegangen 13.03.2026, ausgegeben 18.03.2026). Die Landesregierung verweist auf eigene Berichte im zuständigen Landtagsausschuss am 14. Januar und 11. Februar 2026, auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ mit ihrem Papier „Fachliche Eckpunkte für eine nachhaltige Struktur- und Finanzierungsreform in der Pflegeversicherung“ (Stand 11.12.2025) sowie auf die „6. Auflage der Daten und Fakten zur Pflege im Land Brandenburg“ (Pflegestatistik zum Stichtag 15.12.2023) als Quelle der genannten Zahlen.