Zurück zur Übersicht
BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Fernwärme - Landeskartellbehörde im Winterschlaf?

13. März 2026Dokument 8/2578 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
FernwärmeKartellbehördeEnergiepreiseWärmewendeMonopolversorgung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit den nach Angaben des Fragestellers im Bundesvergleich sehr hohen Fernwärmepreisen in Brandenburg, insbesondere in den Orten Seelow, Schorfheide, Petershagen/Eggersdorf und Pritzwalk. Der Fragesteller möchte wissen, ob die Landeskartellbehörde Brandenburg in der Vergangenheit gegen Fernwärmeanbieter ermittelt hat und ob sie angesichts der aktuellen Preisunterschiede nun tätig werden will.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind laut Fragesteller rund 30 % der Haushalte in Brandenburg, die Fernwärmekunden sind, insbesondere in den Orten Seelow, Schorfheide, Petershagen/Eggersdorf und Pritzwalk sowie die Fernwärmeversorgungsunternehmen im Land.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Ob und welche Untersuchungen oder Maßnahmen der Landeskartellbehörde zwischen 2000 und 2025 im Bereich Fernwärme stattfanden, mit Auflistung nach Zeitraum, Gegenstand, betroffenem Unternehmen und Wirkung, bzw. warum nicht. 2) Ob die Landesregierung angesichts der Presseberichte nun Anlass für neue Ermittlungen sieht. 3) Ob die Landesregierung das Preisniveau in den vier genannten Orten für vertretbar hält und ob besonderer Anlass für ein Einschreiten besteht. 4) Ob die Landesregierung Anlass sieht, für angemessene Fernwärme-Entgelte zu sorgen und wie dies umgesetzt werden soll.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Landeskartellbehörde von 2009 bis 2011 eine Sektoruntersuchung nach § 32e GWB gegenüber 45 Fernwärmeversorgungsunternehmen durchführte, die ohne Folgen blieb. Von 2012 bis 2015 folgte eine weitere Sektoruntersuchung gegenüber 53 Unternehmen, aus der zwei Missbrauchsverfahren resultierten: eines wurde eingestellt, das andere führte aufgrund einer Sonderkonstellation zu einer Rückzahlung an Kunden, jedoch nicht aufgrund des Vergleichsmarktkonzepts. Zur aktuellen Preissituation erklärt die Landesregierung, dass Sektoruntersuchungen im Fernwärmebereich methodisch an Grenzen stoßen, weil die Versorgungslandschaft sehr heterogen sei und jedes Netz strukturelle Besonderheiten aufweise, mit denen Versorger ihre Preise rechtfertigen könnten. Die Frage nach der Vertretbarkeit der Preise in den vier genannten Orten könne die Landesregierung mangels Datengrundlage nicht beantworten. Für angemessene Fernwärmeentgelte verweist die Landesregierung auf die Notwendigkeit einer bundesgesetzlichen Neuausrichtung, insbesondere der Modernisierung der AVBFernwärmeV, wofür sie sich im Rahmen der Länderbeteiligungsverfahren einsetzen will.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion über den Abgeordneten Sven Hornauf eingereicht (ursprüngliche Drucksache 8/2398); eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erteilt durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu zwei Sektoruntersuchungen der Landeskartellbehörde (2009–2011 mit 45 Unternehmen, 2012–2015 mit 53 Unternehmen) sowie deren Ergebnisse. Die im Vorbemerkungstext genannten Preisvergleiche (z. B. über 35 Ct/kWh in Brandenburg gegenüber 8,45 bis 9,73 Ct/kWh in Dortmund und Teilen Bayerns, Abweichungen von über 350 %) sind Behauptungen des Fragestellers unter Verweis auf einen Pressebericht (MOZ vom 09.02.26) und eine Informationsplattform der Fernwärmeanbieter, nicht von der Landesregierung bestätigte Werte. Die Landesregierung selbst macht zur aktuellen Preisangemessenheit keine Angabe und verweist auf fehlende Datengrundlage.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2578, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.