📝 Jagdrecht - Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
📋 Worum geht es?
Der Entschließungsantrag bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Brandenburgischen Jagdgesetzes (Drucksache 8/2237) in der Fassung der Ausschuss-Beschlussempfehlung (Drucksache 8/2514). Die antragstellenden Fraktionen SPD und CDU fordern die Landesregierung auf, die untergesetzlichen Regelungen zur Abschussplanung so zu ändern, dass bei einer erhöhten Wildschadenssituation auch für männliches Rot- und Damwild der Altersklasse 1 ein verbindlicher Mindestabschussplan gilt. Hintergrund ist laut Antragstellern, dass Wildschäden durch Verbiss und Schäle die natürliche Waldverjüngung und den klimaangepassten Waldumbau beeinträchtigen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Unteren Jagdbehörden in Brandenburg, Jagdausübungsberechtigte sowie Waldbesitzer und die Forst- und Landwirtschaft, insbesondere in Regionen mit erhöhtem Wildschaden durch Schalenwild.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fraktionen fordern die Landesregierung auf: 1. die untergesetzlichen Regelungen so zu ändern, dass bei einer erhöhten Wildschadenssituation im Sinne des § 4 Absatz 1 BbgJagdDV die Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen für männliches Rot- und Damwild der Altersklasse 1 als Mindestabschussplan erfolgt; 2. bei der Umsetzung eine rechtssichere, einheitliche und praxistaugliche Ausgestaltung sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der Feststellung der erhöhten Wildschadenssituation, der Zuständigkeiten der Behörden und der Vollzugstauglichkeit für Jagdausübungsberechtigte; 3. die Regelung so auszugestalten, dass sie tierschutzrechtlichen Anforderungen genügt und wirksam zur Reduzierung von Wildschäden und zur Unterstützung des klimaangepassten Waldumbaus beiträgt.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Antrag verweist auf den Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 8/2237 vom 23.12.2025) sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Drucksache 8/2514). Laut Begründung der Antragsteller soll künftig bei erhöhter Wildschadenssituation der Abschuss von männlichem Rot- und Damwild der Altersklasse 1 ebenso als Mindestabschuss gelten, wie dies nach Angaben der Antragsteller bereits bisher für weibliches Rot- und Damwild der Fall ist. Wird eine erhöhte Wildschadenssituation nicht festgestellt, soll laut Antrag für diese Altersklasse weiterhin ein verbindlicher (nicht als Mindestabschuss ausgestalteter) Abschussplan bestätigt oder festgesetzt werden.
⚡ Einordnung
Der Entschließungsantrag wurde von den Fraktionen SPD und CDU eingereicht und bezieht sich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 8/2237 vom 23.12.2025 sowie die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Drucksache 8/2514. Das Dokument enthält die Forderungen der Antragsteller an die Landesregierung; eine Antwort oder Umsetzung durch die Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor.