❓ Steuer - Position der Landesregierung zur Doppelbesteuerung bei der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts
📋 Worum geht es?
Beim siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht fällt nach Angaben des Fragestellers zweimal Grunderwerbsteuer an: einmal beim Verkauf eines Grundstücks an ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen und einmal beim Weiterverkauf an die Landwirtin oder den Landwirt, obwohl das Siedlungsunternehmen das Grundstück laut Fragesteller nur durchleitet. Der Fragesteller verweist darauf, dass der damalige Finanzminister am 29.01.2026 im Landtag einen BSW-Antrag ablehnte, der eine Bundesratsinitiative gegen diese Doppelbesteuerung forderte. Am 06.03.2026 habe Brandenburg im Bundesrat jedoch einer vergleichbaren Regelung zur Vermeidung dieser Doppelbesteuerung zugestimmt.
👥 Wer ist betroffen?
Anerkannte gemeinnützige Siedlungsunternehmen und Landwirtinnen und Landwirte, die landwirtschaftliche Flächen über das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht erwerben; die Landesregierung Brandenburg in ihrer Haltung im Bundesrat.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller fragt die Landesregierung, wie sie ihre Zustimmung im Bundesrat zu einem Vorschlag erklärt, dessen Ablehnung sie einen Monat zuvor im Landtag noch empfohlen hatte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Laut Dokument empfahl der damalige Finanzminister Crumbach am 29.01.2026 im Landtag die Ablehnung des BSW-Antrags (Drucksache 8/2270), der eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der doppelten Grunderwerbsteuer forderte; er verwies stattdessen auf eine mögliche landesgesetzliche Regelung im Grundstücksverkehrsrecht über ein drittbegünstigendes Vorkaufsrecht für Landwirtinnen und Landwirte. Am 06.03.2026 berieten die Länder im Bundesrat (TOP 18) den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und weiterer steuerrechtlicher Vorschriften, in dem laut Empfehlung der Bundesratsausschüsse vom 20.02.2026 unter Ziffer 7 bzw. alternativ Ziffer 8 eine Befreiung des Durchgangserwerbs von der Grunderwerbsteuer vorgeschlagen war. Beide Ziffern erhielten laut Dokument bei der Schlussabstimmung keine Mehrheit (Bundesrat-Drucksache 40/26 (Beschluss)); Brandenburg habe diesen Ziffern zugestimmt.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Anfrage vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion). Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor. Das Dokument verweist auf die Drucksache 8/2270 (BSW-Antrag „Bodenspekulation verhindern – Grunderwerbsteuer gerecht gestalten – Flurneuordnung beschleunigen“), auf die Landtagsdebatte vom 29.01.2026 sowie auf die Bundesrats-Drucksache 40/26 (Beschluss) zur Sitzung vom 06.03.2026. Der Fragesteller bezeichnet das Abstimmungsverhalten Brandenburgs im Bundesrat im Vergleich zur Position im Landtag als Widerspruch; dies ist als Einschätzung des Fragestellers gekennzeichnet und keine im Dokument belegte Feststellung der Landesregierung.