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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Dienstwaffe - Verschwundene Waffen

16. März 2026Dokument 8/2592 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
DienstwaffenMunitionsverlustPolizeiausrüstungAufbewahrungsvorschriftenDisziplinarverfahren

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit dem Verlust und Diebstahl von Dienstwaffen, Munition und sonstiger Ausrüstung der Polizei des Landes Brandenburg in den Jahren 2020 bis 2025. Anlass waren laut dem Fragesteller Medienberichte über eine vor 15 Jahren gestohlene und später wiedergefundene Dienstwaffe sowie eine frühere Beanstandung des Landesrechnungshofs zu verschwundener Munition. Die Landesregierung antwortet mit konkreten Zahlen zu Waffen-, Munitions- und Privatwaffenverlusten sowie zu den geltenden Aufbewahrungsvorschriften.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizei des Landes Brandenburg, ihre Polizeivollzugsbediensteten sowie Bürgerinnen und Bürger, die im Zusammenhang mit verlorenen Privatwaffen oder gefundenen Dienstgegenständen genannt werden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: wie viele Dienstwaffen, wie viel Munition und welche sonstigen Ausrüstungsgegenstände 2020 bis 2025 als verloren oder gestohlen gemeldet und wiedergefunden wurden; ob es Hinweise auf organisierte Kriminalität oder extremistische Gruppierungen beim Diebstahl gibt; welche Aufbewahrungsvorschriften gelten und wie deren Einhaltung kontrolliert wird; wie viele Disziplinarverfahren eingeleitet wurden und mit welchem Ergebnis; ob verlorene Dienst- oder Privatwaffen nachweislich bei Straftaten eingesetzt wurden; ob Gegenstände mit GPS-Trackern ausgestattet werden; wie die Landesregierung das Sicherheitsrisiko bewertet; und wie viele private Waffen im gleichen Zeitraum als gestohlen oder verloren gemeldet wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass 2020 bis 2025 insgesamt drei Dienstwaffen zwischenzeitlich als verloren gemeldet und wieder aufgefunden wurden; keine Dienstwaffe ist dauerhaft verloren gegangen. Von 75 als verloren gemeldeten Schuss Munition wurden 50 wieder aufgefunden (66 Patronen Kaliber 9x19mm, davon 16 wieder aufgefunden, sowie 9 Patronen Kaliber 4,6x30mm, keine davon wieder aufgefunden). Ein allgemeiner Nachweis verlorener sonstiger Ausrüstungsgegenstände wird nicht geführt. Zu Hinweisen auf organisierte Kriminalität oder Extremismus beim Waffendiebstahl sowie zum Einsatz verlorener Dienst- oder Privatwaffen bei Straftaten liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. GPS-Tracker werden nicht eingesetzt. Für die Aufbewahrung außerhalb der Dienststelle gelten Vorgaben nach § 36 Waffengesetz und § 13 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung; anlassunabhängige Kontrollen sind nicht vorgesehen. In drei der in der Anlage aufgeführten Einzelfälle wurden Disziplinarmaßnahmen abgeschlossen (eine Missbilligung nach Verfahrenseinstellung, zwei Geldbußen); Munitionsverluste führten bislang zu keinen Disziplinarmaßnahmen. Bei privaten Waffen wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik zwischen 2020 und 2025 jährlich zwischen 1 und 19 Waffen bzw. Waffenteile als gestohlen oder verloren gemeldet (höchster Wert 2024 mit 11 durch Straftat gemeldeten Fällen). Die Landesregierung bewertet sowohl dienstliche als auch private Waffenverluste als abstrakte, aber angesichts bestehender Aufbewahrungspflichten und Kontrollmechanismen derzeit nicht signifikante Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht; die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Anfrage bezieht sich auf die vorangegangene Drucksache 8/2399. Konkrete Zahlen: 3 zwischenzeitlich verlorene und wiedergefundene Dienstwaffen, 75 Schuss verlorene Munition (50 wiedergefunden), 0 dauerhaft verlorene Dienstwaffen, 3 abgeschlossene Disziplinarverfahren mit Sanktion. Die im Vorbemerkungstext genannten Fälle (gestohlene Dienstwaffe in Berlin, Beanstandung des Landesrechnungshofs zu verschwundener Munition) sind Angaben des Fragestellers, nicht der Landesregierung, und werden von dieser in der Antwort nicht bestätigt oder kommentiert.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2592, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.