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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Förderschule - Aufsichtliches Handeln und Umgang mit Hinweisen zur pädagogischen Praxis an der Schule "Im Odertal" in Schwedt/Oder

17. März 2026Dokument 8/2595 · WP 8Brandenburg
Dennis Hohloch, Volker Nothing, Norbert Rescher
KindeswohlgefährdungFörderschuleSchulaufsichtFixierungJugendamt

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft Hinweise auf problematische Vorfälle an der Förderschule „Im Odertal“ in Schwedt/Oder, einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Die Fragesteller verweisen auf Hinweise zu möglicherweise freiheitsentziehenden Maßnahmen, Fehlverhalten gegenüber mobilitätseingeschränkten und rollstuhlpflichtigen Schülern, einer möglichen körperlichen Fixierung eines rollstuhlpflichtigen Kindes sowie dem zeitweisen Einsperren eines Kindes in sanitären Räumlichkeiten. Die Landesregierung antwortet, dass dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) eine Meldung zu einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bekannt ist, zu der seit dem 17. Dezember 2025 Kenntnisse vorliegen.

👥 Wer ist betroffen?

Schülerinnen und Schüler der Förderschule „Im Odertal“ in Schwedt/Oder mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, insbesondere mobilitätseingeschränkte und rollstuhlpflichtige Kinder, sowie die Schule selbst, das staatliche Schulamt, das Jugendamt und das Sozialamt des Landkreises Uckermark.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigen sich, welche Vorfälle, Hinweise oder Beschwerden zur pädagogischen Praxis und möglichen Kindeswohlaspekten bekannt sind, seit wann und auf welchem Weg die Landesregierung davon Kenntnis erlangt hat, wie die Vorgänge fachlich, pädagogisch und rechtlich eingeordnet werden, welche Prüfungen das MBJS vorgenommen hat, welche weiteren Stellen eingebunden waren, welche aufsichtlichen Maßnahmen ergriffen wurden, wie der aktuelle Sachstand ist und ob Lehrkräfte oder Schulpersonal Einsicht in Akten externer Leistungserbringer genommen haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Laut Antwort der Landesregierung ist dem MBJS eine Meldung zu einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung bekannt, von der es seit dem 17. Dezember 2025 Kenntnis hat; die Meldung wurde vom Jugendamt des Landkreises Uckermark übermittelt. Nach Prüfung durch die Schulaufsicht wurde der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nicht bestätigt. Eingebunden waren das staatliche Schulamt, das Jugendamt, das Sozialamt, der Träger der Einzelfallhilfe, die Kinderschutzbeauftragte des Landkreises Uckermark und der Schulträger. Das staatliche Schulamt holte eine Sachstandsdarstellung der Schulleitung ein und analysierte die von der Schule getroffenen Maßnahmen; zudem fanden Gespräche mit der Mutter, dem Schulträger und dem Jugendamt sowie eine Beratung in der Lehrerkonferenz statt, bei der das Präventions- und Kinderschutzkonzept sowie Melde- und Informationspflichten erneut thematisiert wurden. Zur Frage möglicher Akteneinsicht durch Lehrkräfte in Unterlagen externer Leistungserbringer liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 911, Drucksache 8/2422) von den Abgeordneten Dennis Hohloch, Volker Nothing und Norbert Rescher der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt vor, erteilt durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport. Die Landesregierung nennt als Zeitpunkt der Kenntnisnahme den 17. Dezember 2025 und als meldende Stelle das Jugendamt des Landkreises Uckermark. Nach Angaben der Landesregierung hat die Prüfung durch die Schulaufsicht den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht bestätigt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2595, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.