❓ Krankenhaus - Förderungen im Land Brandenburg durch die Krankenhausstrukturfonds (KHSF) I und II
📋 Worum geht es?
Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft die Krankenhausstrukturfonds I und II, mit denen der Bund seit 2017 Länder bei Umstrukturierungen und Modernisierung ihrer Krankenhäuser unterstützt. Im Mittelpunkt stehen Höhe und Verwendung der Fördermittel, die Brandenburg aus diesen Fonds erhalten hat, sowie der Stand der Antragsbearbeitung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Krankenhausträger in Brandenburg, darunter die KMG Kliniken Nordbrandenburg, die Recura Kliniken Beelitz, das Universitätsklinikum Ruppin Brandenburg und das Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel, sowie das Land Brandenburg als Mitfinanzierer und das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als verwaltende Behörde.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin will wissen: Welche Laufzeiten und Mittelhöhen hatten KHSF I und II, und welche Eigenanteile wurden von Land und Trägern gefordert? Wie viele Mittel wurden beantragt, eingereicht, bewilligt und abgeflossen, aufgeschlüsselt nach Jahr und Fördertatbestand? Wie viele Anträge gingen ein, wurden abgelehnt, bewilligt oder zurückgezogen? Welche konkreten Vorhaben welcher Träger wurden beantragt? Aus welchen Gründen wurden Anträge abgelehnt? Kam es zu Überzeichnungen der Mittel? Wie viele Betten wurden abgebaut und wie wurde dies kompensiert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Brandenburg aus dem KHSF I insgesamt 30,32 Millionen Euro (15,16 Mio. Bundesanteil, 15,16 Mio. Landesanteil, kein Trägeranteil nötig) erhielt, aus dem KHSF II insgesamt 114 Millionen Euro (57 Mio. Bund, bis zu 40 Mio. Land, bis zu 17 Mio. Trägeranteil). Für einzelne Vorhaben wurden Trägereigenanteile festgelegt, etwa je 5 Mio. Euro bei der KMG Kliniken Nordbrandenburg und den Recura Kliniken Beelitz. Beim KHSF I gingen 3 Anträge ein, alle bewilligt; beim KHSF II gingen 34 Anträge ein, 14 wurden bewilligt, 4 abgelehnt, 1 vom Land abgelehnt, 2 zurückgezogen, 7 anders erledigt, 5 noch in Bearbeitung. Die Landesregierung gibt an, selbst keine Anträge abgelehnt zu haben; das BAS habe Anträge zu Telemedizinischen Netzwerkstrukturen abgelehnt, da Förderkriterien nicht erfüllt waren oder keine Antragsberechtigung vorlag. Eine Überzeichnung der Mittel sei in beiden Fonds nicht festzustellen gewesen. Zu Bettenabbau und Kompensation verweist die Landesregierung auf eine im Text nicht vollständig wiedergegebene Anlage sowie darauf, dass eine Förderung ausgeschlossen ist, wenn abgebaute Betten an anderem Standort kompensiert werden; Schließungen setzten laut Landesregierung eine gesicherte Versorgungsalternative voraus. Länderübergreifende Anträge wurden laut Landesregierung nicht gestellt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Dr. Daniela Oeynhausen), Bezugsdrucksache 8/2390. Die Landesregierung hat vollständig geantwortet, Zuständigkeit bei der Ministerin für Gesundheit und Soziales. Rechtsgrundlagen sind §§ 12 und 12a Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) sowie §§ 1 Abs. 3 und 11 Abs. 3 Krankenhausstrukturfondsverordnung (KHSFV). Für den Fördertatbestand Schließung seien im KHSF II noch keine Mittel abgeflossen, da ein entsprechender Antrag noch beim BAS zur Prüfung liege. Endgültige Daten zur tatsächlichen Mittelverteilung des KHSF II könnten laut Landesregierung erst nach Abschluss des Förderprogramms vorgelegt werden.