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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Polizeidienststelle - "Abhörzentrum" - oder (Un-)Wissenheit als Stärke?

21. März 2026Dokument 8/2600 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
AbhörzentrumTelekommunikationsüberwachungDatenschutzRichtervorbehaltPolizeiliche Zusammenarbeit

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft das „Gemeinsame Kompetenz- und Dienstleistungszentrum“ (GKDZ), ein gemeinsames Abhörzentrum mehrerer ostdeutscher Länder mit Sitz in Leipzig. Laut den Fragestellern soll es künftig zentral technische Überwachungsmaßnahmen wie Handy- und Telefonüberwachungen für die beteiligten Landespolizeien entschlüsseln, analysieren und speichern, während die inhaltliche Auswertung weiterhin bei der jeweiligen Landespolizei liegt. Die Fragesteller verweisen auf einen RBB-Bericht, laut dem der Betrieb mit achtjähriger Verspätung erst 2027 beginnen solle, wegen Problemen bei der Softwareentwicklung und bei der beauftragten Firma.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Landespolizei Brandenburg, das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK), die am Abhörzentrum beteiligten ostdeutschen Länder, die mit der Softwareentwicklung beauftragte Firma sowie Bürger, deren Kommunikation überwacht werden könnte.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: welche Firma die Software entwickelt und ob eine KI zum Einsatz kommen soll (Frage 1); welche Firma die genannten Personalprobleme hatte (Frage 2); welche Kosten dem Land Brandenburg 2019 bis 2025 entstanden sind und ab 2026/2027 erwartet werden, getrennt nach Sach- und Personalkosten sowie Haushaltsstelle (Frage 3); welche Überwachungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen (Frage 4); welche Behörde in Brandenburg auftragsbefugt ist und wer Zugriff auf die Arbeitsergebnisse hat (Frage 5); wer die Auftragsvergabe und Datenzugriffe kontrolliert (Frage 6); welche Rechtsgrundlagen für Auftragserteilung, Datenverarbeitung und Zugriff gelten (Frage 7) und ob die Landesregierung diese für ausreichend hält (Frage 8); wie der Richtervorbehalt sichergestellt wird (Frage 9) und welches Gericht zuständig ist (Frage 10); wie die Landesbeauftragten für Datenschutz und Polizeiangelegenheiten vor Ort in Leipzig tätig werden können (Frage 11); wie Auskunfts- und Einsichtsrechte Betroffener nach BbgPolG, BDSG, DSGVO und BbgDSG sichergestellt werden (Frage 12); ob die Landesregierung die ersatzlose Streichung des § 75 BbgPolG a.F. beantragt hatte (Frage 13); wie lange Brandenburg an die Beteiligung gebunden ist (Frage 14); und warum eine Neuerrichtung in Leipzig statt der Nutzung der Bestandseinrichtung in der Berliner Normannenstraße gewählt wurde (Frage 15).

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von Sven Hornauf (BSW-Fraktion). Die Fragesteller berufen sich auf einen RBB-Bericht mit Informationen des MIK, wonach das Abhörzentrum (GKDZ) ursprünglich 2019 vertraglich vereinbart wurde und nun erst 2027 den Betrieb aufnehmen soll. Eine Antwort der Landesregierung mit Zahlen oder Fakten liegt in diesem Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2600, Wahlperiode 8, eingereicht 21. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.