📝 Richterwahlausschuss - Beauftragung des Ausschusses für Recht und Digitalisierung mit der Wahl der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter
📋 Worum geht es?
Der Antrag der Präsidentin des Landtags Brandenburg betrifft die Wahl von vier Vertrauensleuten sowie deren Vertretern für den Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, der beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichtet ist. Diese Wahl ist gesetzlich eigentlich Aufgabe des Landtags, soll aber an einen Ausschuss übertragen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist der Ausschuss für Recht und Digitalisierung des Landtags Brandenburg sowie das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, konkret dessen Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Antrag fordert, dass der Landtag den Ausschuss für Recht und Digitalisierung damit beauftragt, die vier Vertrauensleute sowie deren Vertreter für den genannten Ausschuss beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg zu wählen.
🔎 Konkrete Inhalte
Die Wahl soll gemäß § 23 Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit Artikel 18 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg erfolgen. Als Begründung wird angegeben, dass die Übertragung der Wahlkompetenz des Landtags auf einen von ihm bestimmten Ausschuss der bisher im Landtag Brandenburg geübten Praxis entspricht.
⚡ Einordnung
Der Antrag wurde von der Präsidentin des Landtags eingebracht, nicht von einer Fraktion. Er verweist auf § 23 Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung sowie Artikel 18 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg. Eine inhaltliche Antwort oder Entscheidung ist im Dokument nicht enthalten, es handelt sich um den Antragstext selbst.