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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Schülerbetreuung - Umsetzung Rechtsanspruch auf ganztätige Bildung und Betreuung landesweit sichern

25. März 2026Dokument 8/2608 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
GanztagsbetreuungRechtsanspruchGrundschuleHortKooperationsvereinbarungen

📋 Worum geht es?

Ab dem 01.08.2026 haben Kinder der ersten Jahrgangsstufe einen bundesrechtlichen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung im Umfang von acht Stunden täglich an fünf Wochentagen nach § 24 Absatz 4 SGB VIII, der sich bis zum Ende der vierten Jahrgangsstufe schrittweise ausweitet. Die Fragestellerin thematisiert, dass bestehende Ganztagsangebote in Brandenburg bis zu diesem Datum an die neue Rechtslage angepasst werden müssen, was aus ihrer Sicht mit Herausforderungen für alle Akteure verbunden ist.

👥 Wer ist betroffen?

Schulpflichtige Kinder und ihre Familien, Grundschulen, Hortträger (öffentliche und freie Schulträger), Schulämter, örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sowie Landkreise und kreisfreie Städte in Brandenburg.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt unter anderem: wie viele Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe und Jahr (2026–2029) unter den Rechtsanspruch fallen; wie viele Rückstellungsanträge vom Schulbesuch gestellt und bewilligt wurden; wie viele Anträge nach der Richtlinie zum Investitionsprogramm Ganztag bewilligt wurden und wie viele Plätze/Kapazitäten dadurch entstanden; wie viele Kinder Hort- bzw. Ferienbetreuung nutzen; wie viele Hortplätze außerhalb des fußläufigen Einzugsgebiets der Schulen liegen; wie viele Schulen bzw. Horte mehrere Kooperationsvereinbarungen abschließen müssen; auf welcher Rechtsgrundlage die Finanzierung von Personal für Wegezeiten zwischen Schulen und Horten gesichert wird; wie viele Grundschulen mit offenem oder gebundenem Ganztag arbeiten; wie viele Kooperationsvereinbarungen in das System Zensos hochgeladen wurden bzw. noch hochgeladen werden müssen; wie viele Doppelnutzungen von Schulräumen beantragt wurden; welche Koordinierungsstellen benannt wurden; wie oft Schulamt oder Jugendhilfeträger wegen Umsetzungsschwierigkeiten kontaktiert wurden und um welche Problembereiche es dabei ging; welche Mehrbedarfe (Kosten, Art, Höhe) für Schulen und Horte entstehen, bei wem diese abzurechnen sind und wie eine zeitnahe Ausgleichszahlung bei Vorleistung der Träger sichergestellt wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies eingereicht (Drucksache 8/2608, eingegangen und ausgegeben am 25.03.2026). Als rechtliche Grundlage wird § 24 Absatz 4 SGB VIII sowie die Verwaltungsvorschrift über Ganztagsangebote an allgemeinbildenden Schulen (VV-Ganztag) genannt; zudem wird auf die Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zum Investitionsprogramm Ganztag sowie auf das System Zensos verwiesen. Eine Antwort der Landesregierung ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2608, Wahlperiode 8, eingereicht 25. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.