❓ COVID-19 - Krisenstab ("Interministerieller Koordinierungsstab Coronavirus"), Datengrundlagen (IVENA) und zeitliche Abfolge der Coronamaßnahmen im März 2020
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die Corona-Maßnahmen in Brandenburg im März 2020. Die Fragesteller wollen wissen, welche Versorgungsdaten (insbesondere aus dem Melderegister IVENA für Krankenhauskapazitäten) dem damals eingerichteten „Interministeriellen Koordinierungsstab Coronavirus“ vorlagen und welche Rolle dieser Stab bei der Vorbereitung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen vom 17.03.2020 und 22.03.2020 spielte. Hintergrund ist eine Aussage des früheren Abteilungsleiters Gesundheit im Gesundheitsministerium, Michael Zaske, in der Enquete-Kommission 8/1 am 16.01.2026, wonach im Krisenstab „sehr detaillierte Lagebilder“ auf Basis u. a. von IVENA erstellt worden seien.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, der frühere Interministerielle Koordinierungsstab Coronavirus, das Gesundheitsministerium (MSGIV) sowie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und deren Personal und Besucher im Zeitraum März 2020.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen unter anderem: Wann wurde der Krisenstab arbeitsfähig und welche Lagebild-Formate wurden genutzt? Welche Rolle spielte der Stab bei der Vorbereitung der Verordnungen vom 17. und 22.03.2020 (fachliche Bewertung, Abstimmung, Formulierungsvorschläge, Kommunikation)? Welche konkreten Beschlüsse zu Kitas/Schulen, Einzelhandel, Gastronomie, öffentlichem Raum und Besuchsregelungen wurden zwischen 12.03. und 23.03.2020 gefasst, mit Datum, Rechtsgrundlage und Inkrafttreten? Welche versorgungsbezogenen Daten (u. a. IVENA) zu Allgemein- und Intensivstationen sowie COVID- und Nicht-COVID-Patienten lagen vom 01. bis 18.03.2020 vor? Wurden diese Daten zweimal täglich erhoben, wie von Zaske beschrieben, und können die damaligen Lagebild-Templates übermittelt werden? Wie definierte die Landesregierung „Überlastung des Gesundheitssystems“? Zeigten die IVENA-Daten vor dem 18.03.2020 signifikante Abweichungen von den Vorjahreswerten 2017–2019? Wo traten die genannten Krankheitsquoten von 30–40 % beim Krankenhauspersonal auf, wie wurde „Krankheitsquote“ definiert und welcher Anteil der Personalausfälle war klinisch, quarantänebedingt oder sonstig begründet? Wurden vor den Besuchsregelungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen schriftliche Folgenabschätzungen zu Sterbebegleitung, psychosozialen Folgen und Versorgungsqualität erstellt, und falls nicht, warum?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Das Dokument selbst nennt als Fakten: Am 13.03.2020 informierte Ministerpräsident Dietmar Woidke das Kabinett über Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz. Am 14.03.2020 wurde der „Interministerielle Koordinierungsstab Coronavirus“ im Koordinierungszentrum Krisenmanagement des Innenministeriums unter Leitung von Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft eingerichtet. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.03.2020 regelte u. a. Schließungen des Einzelhandels (mit Ausnahmen) sowie Besuchsregelungen in Krankenhäusern (grundsätzlich kein Besuch, mit Ausnahmen) und Pflegeheimen (begrenzter Besuch). Die Verordnung vom 22.03.2020 schloss Gaststätten für den Publikumsverkehr und ordnete die Reduzierung von Kontakten im öffentlichen Raum an (mit Ausnahmen, u. a. Sterbebegleitung).
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der BSW-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Christian Dorst). Eine Antwort der Landesregierung liegt laut vorliegendem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller stützen sich auf eine Aussage von Michael Zaske, dem damaligen Abteilungsleiter Gesundheit im MSGIV, in der 8. Sitzung der Enquete-Kommission 8/1 am 16.01.2026, wonach im Krisenstab „sehr detaillierte Lagebilder“ erstellt worden seien und die Auslastungszahlen „wirklich harte Zahlen“ gewesen seien; dies ist eine Aussage von Zaske, keine eigene Feststellung der Fragesteller oder der Landesregierung. Die im Dokument genannte Krankheitsquote von „30, 40 % (teilweise höher)“ beim Krankenhauspersonal wird von den Fragestellern als Zitat aufgegriffen und nicht mit eigener Quelle belegt; sie fragen danach, in welchen Einrichtungen und Regionen diese Quote tatsächlich auftrat.