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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Radweg - Sachstand zum Ausbau der B 109 / B 167 und zum Lückenschluss des Radweges bei Falkenthal

25. März 2026Dokument 8/2611 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
RadwegStraßenausbauEntwurfsplanungVerkehrssicherheitBrückenbau

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft den Sachstand zur Sanierung der Bundesstraße B 109, den Ausbau des Knotenpunktes B 109/B 167 sowie den Lückenschluss des straßenbegleitenden Radweges zwischen Falkenthal und Liebenberg. Diese Vorhaben befanden sich laut einer früheren Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/1832) bereits in der Entwurfsplanung; der Fragesteller möchte den aktuellen Stand nachvollziehen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Gemeinde Löwenberger Land mit den Orten Falkenthal und Liebenberg sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere Schulkinder auf dem Schulweg entlang der B 109/B 167.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1) Wie ist der aktuelle Stand der Entwurfsplanung für Sanierung, Knotenausbau und Radweg-Lückenschluss? 2) Wann wird die Entwurfsplanung voraussichtlich abgeschlossen? 3) Wie und wann wurde die Gemeinde Löwenberger Land seit der letzten Anfrage einbezogen und zu welchen Ergebnissen führten die Abstimmungen? 4) Liegt eine Kostenschätzung vor und wie ist der Stand der Finanzierung? 5) Welche weiteren Schritte und welcher Zeitrahmen bis zum möglichen Baubeginn sind vorgesehen? 6) Wird eine zeitliche Bündelung mit anderen Bauvorhaben an der B 109, insbesondere dem Ersatzneubau der Brücke über das Schulzenfließ, weiterhin geprüft?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Mit der Entwurfsplanung wurde begonnen, unterteilt in die Teilmaßnahmen B 167 Radweg Liebenberg-B 109 inklusive Ingenieurbauwerk, B 167/B 109 Knotenpunkt mit freier Strecke bis Falkenthal sowie B 109 Radweg Falkenthal. Die Entwurfsplanung wird voraussichtlich bis Ende 2027 dauern. Die Gemeinde Löwenberger Land wird erst nach Vorlage der Entwurfsplanung beteiligt und unterrichtet. Eine belastbare Kostenschätzung liegt noch nicht vor, die Planungskosten sind über Landesmittel abgesichert. Ein möglicher Baubeginn kann derzeit nicht benannt werden, da die Dauer des erforderlichen planungsrechtlichen Verfahrens von dessen Art abhängt. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Umsetzung erst nach Fertigstellung der Brücke über das Schulzenfließ und dem Ausbau der Ortsdurchfahrt Zehdenick erfolgen wird.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Andreas Noack (SPD-Fraktion) eingereicht und bezieht sich auf eine vorherige Kleine Anfrage Nr. 643 (Drucksache 8/1832). Die Landesregierung hat vollständig geantwortet. Als Fristangabe nennt die Landesregierung Ende 2027 für den Abschluss der Entwurfsplanung. Eine Kostenschätzung liegt laut Landesregierung noch nicht vor; die Planungskosten werden aus Landesmitteln finanziert. Ein konkreter Baubeginn wird nicht genannt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2611, Wahlperiode 8, eingereicht 25. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.