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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Tier - Tiere im Staatsdienst

25. März 2026Dokument 8/2613 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann, Jenny Meyer
DiensthundePolizeihundeTierschutzRauschgiftspürhundeRettungshunde

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den Einsatz von Tieren, insbesondere Diensthunden, durch Landesministerien, nachgeordnete Behörden und sonstige öffentliche Stellen in Brandenburg. Die Landesregierung antwortet mit konkreten Daten zu Diensthunden der Polizei und der Justizverwaltung, da für andere Bereiche (Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen) keine statistischen Daten vorliegen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Polizei Brandenburg (Abteilung Diensthundewesen, 67 Diensthundeführer), die Justizverwaltung sowie die eingesetzten Diensthunde selbst. Keine weiteren Tierarten werden laut Antwort der Landesregierung bei Polizei oder Justiz vorgehalten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen wissen: wie viele Tiere seit 2010 von Landesbehörden, Bundesbehörden oder der Bundeswehr in Brandenburg eingesetzt wurden (Frage 1); wie viele Tiere seit 2010 im Dienst verletzt oder getötet wurden und unter welchen Umständen (Frage 2); welche Schutzmittel den Diensttieren zur Verfügung stehen (Frage 3); wie viele Tiere seit 2010 ausgemustert wurden (Frage 4); wie ausgemusterte Diensttiere vermittelt werden und ob dabei der Tierschutz beachtet wird (Frage 5); ob Tiere künftig durch unbemannte Boden- und Luftfahrzeuge ersetzt werden könnten (Frage 6); in wie vielen Fällen Tiere seit 2010 zur Menschenrettung eingesetzt wurden (Frage 7); in wie vielen Fällen Menschen seit 2010 durch Tiere gerettet wurden (Frage 8); und inwiefern Tiere in den Operationsplan Deutschland einbezogen sind (Frage 9).

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet mit folgenden Zahlen: Die Polizei setzt Diensthunde der Rassen Airedale, Riesenschnauzer, Malinois (auch Kreuzungen), Deutscher Schäferhund und Kleiner Münsterländer als Spürhunde (Fährte, Sprengstoff, Rauschgift, Banknote, Datenträger) und Schutzhunde ein. 2024 gab es 1.465 Fährten-, 701 Sprengstoff-, 127 Rauschgift-, 16 Banknoten- und 24 Datenträgereinsätze sowie 776 Schutzhundeinsätze; 2025 waren es 1.114, 460, 117, 15 bzw. 59 Spürhundeinsätze und 956 Schutzhundeinsätze. Die Justizverwaltung setzt seit 2020 Malinois-Mix-Rauschgiftspürhunde ein (zeitweise bis zu zwei gleichzeitig). 2024 wurde ein Polizeihund bei einem Verkehrsunfall verletzt, 2025 zwei Hunde (einer verstarb nach einer Lungenembolie bei einer tierärztlichen Operation nach Beinbruch; einer erlitt eine Schnittverletzung); zusätzlich stürzte ein unterstützender Diensthund der Thüringer Polizei von einer Balustrade. Ein Justizhund verletzte sich 2025 an einer Glasscherbe. Als Schutzmittel steht den Diensthunden Pfotenschutz zur Verfügung. Zur Aussonderung liegt eine Anlage mit 22 einzelnen Hunden vor (Gründe u.a. Alter, tierärztliches Anraten, Ungeeignetheit, kein Bedarf); ausgesonderte Polizeihunde verbleiben meist beim bisherigen Diensthundeführer, Vermittlungen an Privatpersonen erfolgen nur in Ausnahmefällen mit Vertrauensprüfung und vertraglicher Fixierung tierschutzkonformer Haltung. Die zwei Justizhunde wurden wegen Beißvorfällen an die ursprünglichen Eigentümer rückveräußert, ohne gesonderte Tierschutzprüfung. Zu technischem Ersatz von Tieren gibt es laut Landesregierung derzeit keine konkreten Überlegungen. 2024 gab es 786 und 2025 820 Einsätze von Fährtenhunden bei der Suche nach vermissten oder hilflosen Personen, davon führten 2024 27 und 2025 41 Einsätze zum direkten Auffinden der gesuchten Person; weitere Aussagen zu „geretteten Menschen“ sind laut Landesregierung statistisch nicht möglich. Zum Operationsplan Deutschland liegen der Landesregierung keine Informationen vor.

⚡ Einordnung

Die Kleine Anfrage Nr. 918 (Drucksache 8/2456) wurde von den Abgeordneten Gunnar Lehmann und Jenny Meyer der BSW-Fraktion eingereicht. Die Antwort der Landesregierung liegt vollständig vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Landesregierung weist darauf hin, dass für den Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Brand- und Katastrophenschutz, Rettungswesen) keine statistischen Daten vorliegen und dass zu Unterstützungseinsätzen von Diensthunden/-pferden anderer Bundesländer oder des Bundes keine recherchefähigen Daten vorliegen. Für die Polizei liegen recherchefähige Daten erst ab dem 1. Januar 2024 vor. Eine konkrete Zuordnung der Hunderasse zu den Einsatzzahlen ist laut Landesregierung nicht möglich.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2613, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.