❓ Älterer Mensch - Prävention und Vorsorge im Alter: Aktuelle Datenlage zu Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung im Land Brandenburg sowie Möglichkeiten der Beratung in Konflikt- und Krisensituationen
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Verbreitung und Nutzung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen in Brandenburg. Der Fragesteller möchte wissen, wie gut die Bevölkerung über diese Vorsorgeinstrumente informiert ist und ob die bestehenden Beratungsangebote, insbesondere im ländlichen Raum, ausreichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ältere Menschen in Brandenburg, insbesondere in ländlichen Regionen, sowie Betreuungsbehörden, anerkannte Betreuungsvereine der Landkreise und kreisfreien Städte und die Verbraucherzentrale Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: 1) welche aktuellen Erkenntnisse zur Verbreitung dieser Vorsorgeinstrumente vorliegen und wie sich deren Nutzung in den letzten fünf bis zehn Jahren entwickelt hat, 2) wie viele Vorsorgedokumente in den letzten fünf Jahren nach Jahren und Regionen erstellt oder registriert wurden, 3) wie viele rechtliche Betreuungen ohne vorliegende Vorsorgevollmacht angeregt werden mussten, 4) welche Unterschiede nach Alter, Geschlecht, sozialer Lage oder Region bestehen, 5) wie die Landesregierung den Informationsstand der Bevölkerung bewertet, 6) welche Beratungs- und Unterstützungsangebote bestehen, insbesondere im ländlichen Raum, und wie deren Reichweite, Qualität und Zugänglichkeit bewertet wird, sowie 7) welche Maßnahmen geplant sind, um vulnerable Gruppen besser zu erreichen und Informationsdefizite abzubauen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Andreas Kutsche von der BSW-Fraktion am 27.03.2026 eingereicht. Laut Fragesteller wurde das Thema bereits am 25.03.2026 im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (AASGZ) behandelt; die Fragesteller bezeichnen die dortigen Antworten des zuständigen Ministers als unzureichend und geben an, dieser habe im Wesentlichen auf allgemeine Internetangebote („indem man ChatGPT fragt oder Google fragt“) oder kostenpflichtige Rechtsberatung verwiesen. Eine schriftliche Antwort der Landesregierung auf diese Kleine Anfrage liegt im vorliegenden Dokument nicht vor.