❓ Windenergieanlage - Bauvorbereitende Maßnahmen und Maßnahmen zur Herstellung der Wege-, Kranstell- und temporären Baueinrichtungsflächen für zwei Windenergieanlagen im Windvorranggebiet 36
📋 Worum geht es?
Die Fragesteller berichten, dass am 23.03.2026 bauvorbereitende Maßnahmen für zwei Windenergieanlagen (WEA Siethen 06 & Siethen 07) im Windvorranggebiet 36 bei Siethen begonnen wurden. Nach Kenntnis der Fragesteller seien weitere bauvorbereitende Maßnahmen nach der Fällung des Baum- und Gehölzbestands sowie alle Baumaßnahmen zur Herstellung der Wege-, Kranstell- und temporären Baueinrichtungsflächen laut Genehmigungsbescheid jedoch nur im Zeitraum vom 01.09. bis 15.03. zulässig.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung Brandenburg, das Landesamt für Umwelt sowie die Vorhabenträger der Windenergieanlagen WEA Siethen 06 und Siethen 07 im Windvorranggebiet 36 nahe Siethen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen: 1. Wie beurteilt die Landesregierung den geschilderten Sachverhalt? 2. Liegt nach Auffassung der Landesregierung ein Verstoß gegen die im Genehmigungsbescheid gemachten Auflagen vor, und wie wird dies begründet? 3. Falls ein Verstoß vorliegt, welche Schritte wurden eingeleitet? 4. Wurde von der Landesregierung bzw. dem Landesamt für Umwelt eine Ausnahmegenehmigung erteilt, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion) eingereicht. Die Fragesteller benennen als Zeitraum für zulässige Baumaßnahmen den 01.09. bis 15.03. und als Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen den 23.03.2026; eine Belegangabe (z. B. Fundstelle des Genehmigungsbescheids) wird im Dokument nicht genannt. Eine Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.