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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Landesbeauftragter - Klarstellung und Nachfrage zum arbeitsgerichtlichen Verfahren der Besetzung der Position der/des Landesbehindertenbeauftragten (im Folgenden: LBB)

30. März 2026Dokument 8/2617 · WP 8Brandenburg
André von Ossowski
LandesbehindertenbeauftragteStellenbesetzungsverfahrenArbeitsgerichtsverfahrenKabinettsvorbehaltHaushaltskonsolidierung

📋 Worum geht es?

Der fraktionslose Abgeordnete André von Ossowski fragt die Landesregierung zum Verfahren um die Neubesetzung der Position der/des Landesbehindertenbeauftragten (LBB). Hintergrund ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren: Die bisherige Amtsinhaberin hatte eine vorläufige Weiterbeschäftigung erstritten, das Land legte dagegen Berufung ein, und laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg nahm die Antragstellerin am 27.03.2026 auf Anraten des Gerichts alle Anträge zurück. Der Fragesteller möchte eine aus seiner Sicht teilweise verkürzte Presseberichterstattung rechtlich klarstellen lassen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MSGZ), die bisherige Landesbehindertenbeauftragte der 7. Wahlperiode sowie die Landesregierung als Adressatin der Anfrage.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte unter anderem wissen: ob die Landesregierung den Verlauf des Besetzungsverfahrens als rechtlich korrekt ansieht; ob es rechtliche Hinweise des Landesarbeitsgerichts gab, die das Handeln des Ministeriums als fehlerhaft erscheinen ließen; ob die Bestellung der LBB auch ohne öffentliche Ausschreibung unter Verweis auf Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erfolgen könne; ob in der Person oder dem Verhalten einer Bewerberin liegende Gründe einen Abbruch des Besetzungsverfahrens rechtfertigen; ob die bisherige LBB ihre Tätigkeit bis 30.06.2025 aufgrund einer ausgelaufenen Abordnung und nicht aufgrund einer ministeriellen Verfügung beendete; wie die Landesregierung eine zutreffende öffentliche Darstellung des Verfahrens sicherstellt; welche weiteren Schritte zur Neubesetzung geplant sind und ob eine etwaige Weiterbeschäftigung nach Antragsrücknahme sofort eingestellt wird; ob angesichts der Haushaltslage und des Koalitionsvertrags von SPD und CDU die Aufgaben der/des LBB vorerst dem Seniorenbeauftragten übertragen werden sollten; und ob ein entsprechender Vorschlag bereits durch einen zustimmenden Vermerk einer Kabinettseinbringung unterstützt wurde.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor. Der Fragesteller verweist darauf, dass laut Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Nr. 14/26) vom 27.03.2026 die Antragstellerin alle Anträge, insbesondere auf vorläufige Weiterbeschäftigung, auf Anraten des Gerichts zurücknahm und eine gerichtliche Entscheidung deshalb nicht erging. Zudem habe bereits die erstinstanzliche Entscheidung festgestellt, dass für den Abbruch des Besetzungsverfahrens durch das zuständige Ministerium ein sachlicher Grund vorgelegen habe, wobei auch eine ablehnende Stellungnahme des Landesbehindertenbeirats vom 26.09.2025 Gewicht gehabt habe.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom fraktionslosen Abgeordneten André von Ossowski eingereicht, nicht von einer Fraktion. Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Genannt werden ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht Brandenburg a.d.H. (Entscheidung vom 19.02.2026), eine mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg am 27.03.2026 sowie dessen Pressemitteilung Nr. 14/26, eine ablehnende Stellungnahme des Landesbehindertenbeirats vom 26.09.2025 und der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU zur Einsparung von Stellen im öffentlichen Dienst. Die Bewertungen zur Rechtmäßigkeit des Verfahrens, zur Eignung der bisherigen Amtsinhaberin und zum Vorschlag der Übertragung an den Seniorenbeauftragten sind Einschätzungen des Fragestellers.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2617, Wahlperiode 8, eingereicht 30. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.