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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Fernwärme - Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 902 "Landeskartellbehörde im Winterschlaf?"

29. März 2026Dokument 8/2618 · WP 8Brandenburg
Sven Hornauf
FernwärmePreissteigerungenKartellaufsichtVerbraucherschutzSektoruntersuchung

📋 Worum geht es?

Der Fragesteller greift die Antwort der Landesregierung auf eine frühere Kleine Anfrage (Drucksache 8/2578) auf, in der mitgeteilt wurde, dass wegen fehlender Datengrundlage keine Bewertung aktueller Fernwärmepreise in Seelow, Schorfheide, Petershagen/Eggersdorf und Pritzwalk möglich sei. Der Fragesteller behauptet, in Teilen Brandenburgs gebe es Preisabweichungen von über 300 % gegenüber dem bundesweiten Durchschnitt, und wirft die Frage auf, warum die Landeskartellbehörde diese Daten nicht mittels Auskunftsverfügungen erhebt, obwohl Journalisten entsprechende Preisvergleiche aus offenen Branchendaten veröffentlichen.

👥 Wer ist betroffen?

Fernwärmekunden in Brandenburg, insbesondere in Seelow, Schorfheide, Petershagen/Eggersdorf und Pritzwalk; die Landeskartellbehörde bzw. das Landeskartellamt Brandenburg; die Landesregierung, insbesondere das für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz zuständige Ministerium.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller fragt: 1) Welche Fernwärme-Preissteigerungen wurden 2015 bis Dezember 2025 von der Landeskartellbehörde beobachtet, registriert und ausgewertet, bzw. warum nicht? 2) Teilt die Landesregierung die Forderung nach einer neuen Sektoruntersuchung im Fernwärmebereich und einer Stärkung der Landeskartellbehörde, und wenn ja, wann erfolgt diese? 3) Wie erklärt sich, dass die letzte Sektoruntersuchung nach § 32e GWB im Fernwärmebereich 2012-2015 erfolgte? 4) Inwieweit prüft die Landesregierung die Rechtskonformität der Preisanpassungsklauseln der Fernwärmeanbieter? 5) Welche Unterstützungsmöglichkeiten sieht die Landesregierung für Verbraucher bei Rückforderungen oder Korrekturen unrechtmäßiger Preissteigerungen? 6) Welche Maßnahmen plant die Landesregierung für künftige Transparenz und Rechtskonformität bei Fernwärmepreisen? 7) Warum beschafft sich die Landesregierung bzw. das Landeskartellamt die Kenntnisse über aktuelle Preise nicht durch Auskunftsverfügungen gegenüber Versorgern, deren Preise signifikant (laut Fragesteller mind. 200 %, bspw. Seelow über 300 %) über dem Bundesdurchschnitt liegen?

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Sven Hornauf (BSW-Fraktion) eingereicht und knüpft an die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 902 an (dokumentiert in Drucksache 8/2578), in der laut Fragesteller mitgeteilt wurde, dass wegen fehlender Datengrundlage keine Bewertung aktueller Fernwärmepreise in Seelow, Schorfheide, Petershagen/Eggersdorf und Pritzwalk vorgenommen werden konnte. Die Behauptung, Fernwärmepreise lägen in Teilen Brandenburgs über 300 % über dem Bundesdurchschnitt, sowie die Angabe, rund 30 % der Brandenburger Haushalte nutzten Fernwärme, stammen vom Fragesteller und sind im Dokument nicht mit einer Quellenangabe belegt. Der Fragesteller verweist zudem darauf, dass das Landeskartellamt Brandenburg zuletzt im Zeitraum 2012-2015 eine Sektoruntersuchung gemäß § 32e GWB im Fernwärmebereich durchgeführt habe.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2618, Wahlperiode 8, eingereicht 29. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.