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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Kinderbetreuung - Zahlungen von Zuschüssen für die Kindertagesbetreuung an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe

27. März 2026Dokument 8/2622 · WP 8Brandenburg
Elske Hildebrandt
KindertagesbetreuungKitafinanzierungLandeszuschüsseMehrbelastungsausgleichörtliche Träger der Jugendhilfe

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg. Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe verschiedene gesetzlich geregelte Zuschüsse und Ausgleichsleistungen (u. a. nach dem Kindertagesstättengesetz KitaG), damit diese den Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung erfüllen können. Die Anfrage aktualisiert eine frühere Kleine Anfrage aus der 7. Wahlperiode und fragt nach einer detaillierten Aufschlüsselung dieser Zahlungen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle 18 Landkreise und kreisfreien Städte Brandenburgs (Brandenburg a. d. Havel, Cottbus, Frankfurt (Oder), Potsdam sowie die 14 Landkreise) als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Träger von Kindertagesstätten sowie Familien mit Kindern in Krippe und Kindergarten.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin bittet um eine genaue Aufschlüsselung der unter a) bis l) benannten Zahlungsarten für 2024 und 2025, getrennt nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Zahlungszwecken. Zudem fragt sie, ob es weitere, nicht benannte Landeszahlungen zur Unterstützung der Kindertagesbetreuung gibt, und falls ja, um deren Aufschlüsselung nach Art, Rechtsgrundlage und Höhe sowie danach, welche dieser Zahlungen verstetigt wurden und welche auslaufen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist für die detaillierte Aufschlüsselung der Zahlungsarten a) bis l) für 2024 und 2025 auf die Anlagen 1a und 1b. Laut den Anlagen zahlte das Land Brandenburg 2024 insgesamt u. a. 280.311.009,00 Euro Sockelzuschuss (a), 294.508.503,00 Euro Ausgleich nach der Kita-Leitungsausgleichsverordnung (b), 76.151.250,00 Euro Ausgleich Elternbeitragsfreiheit Kindergarten (f) und 9.861.746,83 Euro Härtefallausgleich (j); hinzu kommen weitere Positionen wie Personalschlüsselausgleich, Sprachförderzuschuss, Mehrbelastungsausgleich und Verwaltungskostenausgleiche. Zu den Fragen 2 und 3 nennt die Landesregierung weitere freiwillige Landesprogramme (Anlagen 2a und 2b): die Richtlinie zur Förderung verlängerter Betreuungsumfänge (lief Ende 2025 aus), Zuwendungen für Fachberatung aus dem Landesprogramm „Landeskitaplan“, das Landesprogramm „Kiez-Kita – Bildungschancen eröffnen“ (Richtlinien für 2024/2025 sowie 2026–2028) und das Förderprogramm für Kitas mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten (ebenfalls mit Richtlinien bis 2028). Zusätzlich wird der Mehraufwendungsausgleich nach § 13 KitaG zur Kitaelternbeiratsverordnung geleistet.

⚡ Einordnung

Eingereicht von der Abgeordneten Elske Hildebrandt (SPD-Fraktion) als Aktualisierung der Kleinen Anfrage 3678 aus der 7. Wahlperiode (Drucksache 7/10123). Die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister für Bildung, Jugend und Sport erteilt; die detaillierten Zahlenangaben befinden sich in den Anlagen 1a, 1b, 2a und 2b. Laut Landesregierung lief die Richtlinie zur Förderung verlängerter Betreuungsumfänge im vorschulischen Bereich für das Jahr 2025 zum Ende des Jahres 2025 aus; die Laufzeiten der übrigen genannten Richtlinien ergeben sich laut Landesregierung aus deren Titeln.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2622, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.