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BrandenburgKleine AnfrageBündnis Sahra Wagenknecht

❓ Teilhabe behinderter Menschen - Anwendung des Integrierten Teilhabeplans im Land Brandenburg

31. März 2026Dokument 8/2623 · WP 8Brandenburg
Andreas Kutsche
Integrierter TeilhabeplanEingliederungshilfeBundesteilhabegesetzBedarfsermittlungTeilhabe von Menschen mit Behinderung

📋 Worum geht es?

Der Integrierte Teilhabeplan (ITP) ist laut Darstellung der Fragesteller das Instrument, mit dem in Brandenburg seit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2019 der Unterstützungsbedarf von Menschen mit Behinderung gemeinsam mit ihnen ermittelt wird. Er soll die Grundlage für die Planung, Gewährung und Umsetzung von Teilhabeleistungen bilden, etwa bei Unterstützung im Alltag, bei Arbeit, Wohnen oder Freizeit. Die Kleine Anfrage befasst sich damit, wie dieses Instrument in der Praxis der Landkreise und kreisfreien Städte tatsächlich angewendet wird.

👥 Wer ist betroffen?

Menschen mit Behinderung, die Teilhabeleistungen beantragen, sowie die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg, die den ITP als Bedarfsermittlungsinstrument anwenden.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen die Landesregierung unter anderem: In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten der ITP angewendet wird; ob es Erkenntnisse über eine nicht regelhafte Anwendung in einzelnen Kommunen gibt und aus welchen Gründen; ob der ITP verpflichtend zu Beginn jedes Antragsverfahrens eingesetzt wird; welche Unterschiede in der Anwendungspraxis zwischen Kommunen bekannt sind; wie eine landesweit einheitliche Anwendung sichergestellt wird; welche Erkenntnisse zu Problemen oder Konfliktfällen bei Bedarfsermittlung und Leistungsbewilligung (z. B. durch Clearingstellen) vorliegen; welche statistischen Daten zur Anwendung vorliegen (Anzahl Verfahren, Bearbeitungsdauer, Widerspruchsquoten); welche Erkenntnisse zur Zufriedenheit und Beteiligung der Betroffenen vorliegen; welche personellen und organisatorischen Voraussetzungen in den Kommunen bestehen und ob Verbesserungsbedarf gesehen wird; und zu welchem Zeitpunkt und nach welchen Kriterien eine Evaluation des ITP vorgesehen ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion); die Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom Abgeordneten Andreas Kutsche der BSW-Fraktion eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 973, Drucksache 8/2623, eingegangen am 31.03.2026, ausgegeben am 01.04.2026). Laut Darstellung der Fragesteller hat sich Brandenburg im Jahr 2019 im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für den ITP als Bedarfsermittlungsinstrument entschieden. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen oder Fakten ist im Dokument nicht enthalten.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2623, Wahlperiode 8, eingereicht 31. März 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.