Zurück zur Übersicht
BrandenburgGesetzentwurf

⚖️ Hochschule - Gesetz zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Brandenburgischen Hochschulsystems

1. April 2026Dokument 8/2624 · WP 8Brandenburg
HochschulgesetzBerufungsverfahrenProfessurenHochschulzulassungDigital-Engineering-Fakultät

📋 Worum geht es?

Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vor. Hintergrund ist eine Absichtserklärung (Letter of Intent) vom 2. Juni 2025 zwischen dem Land Brandenburg, der Universität Potsdam und der Hasso Plattner Foundation, wonach das Hasso-Plattner-Institut (HPI) zu einem führenden Institut für digitale Wissenschaften in Europa weiterentwickelt werden soll. Dazu sollen Berufungsverfahren für Professorinnen und Professoren beschleunigt und den Hochschulen mehr Autonomie in akademischen Belangen gegeben werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle staatlichen Hochschulen des Landes Brandenburg, insbesondere die Universität Potsdam und das Hasso-Plattner-Institut mit der gemeinsamen Digital-Engineering-Fakultät (DEF), sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Studienbewerberinnen und Studienbewerber und die beteiligten Verbände (Landeskonferenz der Studierendenschaften, Gewerkschaften DGB und dbb, Landeshochschulrat Brandenburg).

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Entwurf sieht vor: Novellierung der Berufungsvorgaben für Professorinnen und Professoren zur Beschleunigung der Verfahren; Übertragung der beamtenrechtlichen Ernennungsbefugnis auf die Hochschulen; Erweiterung des außerordentlichen Berufungsverfahrens (Exzellenz- und Profilberufung); ein eigenes Berufungsrecht für gemeinsam von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen getragene, überwiegend drittmittelfinanzierte Fakultäten wie die DEF; eigene Personalplanung dieser Fakultäten; Verlagerung von Zuständigkeiten für Einrichtung, Änderung und Akkreditierung von Studiengängen auf Fakultätsebene; stärkere Berücksichtigung der Eignung statt Wartezeit bei der Studienplatzvergabe, Einführung von Auswahlgesprächen und Berücksichtigung von Wettbewerbserfolgen sowie eine Reduzierung der Vorabquoten auf bis zu zehn Prozent bei drittfinanzierten Studiengängen.

🔎 Konkrete Inhalte

Konkrete Gesetzesänderungen betreffen u. a. § 3 Absatz 4 (Pflicht zur Personalplanung mit Genehmigungspflicht durch die oberste Landesbehörde) und § 42 (Neufassung der Regelungen zu Ausschreibung, Berufungsvorschlag, Berufung und außerordentlicher Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern, einschließlich Exzellenz- und Profilberufung ohne Ausschreibung sowie Dokumentationspflichten für die Berufungskommission). Zudem wird ein neuer § 80a zu nicht mit Haushaltsmitteln finanzierten gemeinsamen Organisationseinheiten eingeführt. Änderungen erfolgen auch im Hochschulzulassungsrecht und in der Hochschulpersonalzuständigkeitsverordnung. Laut Gesetzentwurf ist die DEF derzeit die einzige gemeinsame Organisationseinheit in Brandenburg, die unter die neuen Sonderregelungen fällt.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde der Gesetzentwurf von der Landesregierung; federführend ist laut Dokument die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Das Dokument enthält den Gesetzentwurf selbst, keine Antwort auf eine Anfrage. Als Verfahrensbeteiligte werden genannt: die staatlichen Hochschulen Brandenburgs, die Landeskonferenz der Studierendenschaften (BRANDSTUVE), die Gewerkschaften DGB und dbb, die Hasso Plattner Foundation, das Hasso-Plattner-Institut und der Landeshochschulrat Brandenburg. Das Dokument verweist auf den Letter of Intent vom 2. Juni 2025 und auf das Brandenburgische Hochschulgesetz vom 9. April 2024 (GVBl. I Nr. 12), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 30 S. 32).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2624, Wahlperiode 8, eingereicht 1. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.