📝 Investitionsbank des Landes Brandenburg - Zustimmung zur Wahrnehmung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der Investitionsbank des Landes Brandenburg
📋 Worum geht es?
Der Landtag Brandenburg soll gemäß Artikel 95 der Landesverfassung der Benennung des Ministers der Finanzen, Daniel Keller, zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zustimmen. Hintergrund ist die Praxis, dass das für Finanzen zuständige Regierungsmitglied zugleich den Vorsitz im Verwaltungsrat der ILB innehat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), deren Verwaltungsrat sowie das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Landesregierung beantragt, dass der Landtag der Benennung von Daniel Keller zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der ILB zustimmt.
🔎 Konkrete Inhalte
Laut Antrag besteht der Verwaltungsrat der ILB gemäß § 21 Absatz 2 der Banksatzung aus achtzehn Mitgliedern: acht werden vom Land entsandt, vier von der NRW.BANK, sechs von der Belegschaft gewählt. Nach § 8 Absatz 2 der Satzung wird der Vorsitz durch das Land Brandenburg benannt. Die Landesregierung erläutert, dass nach bisheriger Praxis das für Finanzen zuständige Regierungsmitglied den Vorsitz übernimmt, um eine Personalunion zwischen der Beteiligungsverantwortung des Landes an der ILB und dem Vorsitz herzustellen. Daniel Keller hat laut Antrag am 18. März 2026 das Amt des Ministers der Finanzen übernommen; er gehört dem Verwaltungsrat bereits seit dem 3. März 2025 aufgrund seines früheren Amtes als Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz an und hat derzeit den stellvertretenden Vorsitz inne. Nun soll er als Vorsitzender benannt werden.
⚡ Einordnung
Antragstellerin ist die Landesregierung. Der Antrag nennt als Rechtsgrundlagen Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg sowie § 21 Absatz 2 und § 8 Absatz 2 der Satzung der ILB. Genannt wird der 18. März 2026 als Datum der Amtsübernahme Kellers als Finanzminister und der 3. März 2025 als Beginn seiner Mitgliedschaft im Verwaltungsrat. Eine Antwort oder Entscheidung des Landtags liegt im Dokument nicht vor, da es sich um den Antrag selbst handelt.