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BrandenburgKleine AnfrageSPD

❓ Jahresabschluss - Kommunale Jahresabschlüsse - Garant für zielgerichtete und realitätsnahe Haushaltsplanung

8. April 2026Dokument 8/2640 · WP 8Brandenburg
Andreas Noack
JahresabschlussHaushaltssicherungHaushaltsplanungKommunalverfassungvorläufige Haushaltsführung

📋 Worum geht es?

Die Anfrage befasst sich mit der Pflicht der Kommunen in Brandenburg, jährlich einen Jahresabschluss aufzustellen, und mit der Frage, wie viele Kommunen sich seit 2023 in der sogenannten Haushaltssicherung befinden. Hintergrund ist, dass den Kommunen nach Einführung der doppischen Haushaltsführung mehrfach Fristverlängerungen für die Aufstellung, Prüfung und Beschlussfassung ihrer Jahresabschlüsse gewährt wurden, zuletzt durch eine am 18. Dezember 2025 beschlossene Gesetzesänderung. Der Fragesteller möchte den aktuellen Stand im Vergleich zu früheren Jahren und einer früheren Anfrage (Drucksache 8/1126) nachvollziehen.

👥 Wer ist betroffen?

Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise im Land Brandenburg sowie die zuständigen Rechnungsprüfungsämter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: 1. Wie viele Kommunen sich seit 2023 nach § 68 BbgKVerf in Haushaltssicherung befinden (nach Jahren und Kommunentyp, im Vergleich zu 2021). 2. Wie viele Kommunen sich zum 1. April 2026 in vorläufiger Haushaltsführung befunden hätten, wenn die Ausnahmeregelung des § 69 Absatz 6 BbgKVerf nicht existierte (aufgeschlüsselt nach Status der Jahresabschlüsse und Kommunentyp). 3. Welche Kommunen die Haushaltssicherung seit 2023 beenden konnten. 4. Welche Kommunen seit 2023 neu in die Haushaltssicherung geraten sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde vom SPD-Abgeordneten Andreas Noack eingereicht und am 08.04.2026 eingereicht bzw. am 09.04.2026 ausgegeben. Laut Dokument wurde am 18. Dezember 2025 im Landtag eine Änderung des § 69 Absatz 6 BbgKVerf beschlossen, die den Kommunen ein zusätzliches Jahr zur fristgemäßen Erstellung ihrer Jahresabschlüsse einräumt; zuvor hatte am 5. November 2025 im Ausschuss für Inneres und Kommunales eine Anhörung zum zugrunde liegenden Gesetzentwurf (Drucksache 8/1724) stattgefunden. Die Anfrage verweist zudem auf eine frühere Antwort der Landesregierung (Drucksache 8/1126) auf die Kleine Anfrage 415, die den Stand bis 2022 mit Ausblick auf 2025 darstellte.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2640, Wahlperiode 8, eingereicht 8. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.