❓ Kraftstoff - Kontrolle der Kraftstoffqualität bei Benzin und Diesel im Land Brandenburg
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Überwachung der Qualität von Benzin und Diesel im Land Brandenburg. Hintergrund sind laut den Fragestellern bundesweite Berichte über verunreinigten Kraftstoff, der zu Motorstörungen und Fahrzeugschäden geführt habe, sowie Fälle mutmaßlich falsch deklarierter Kraftstoffe. Die Fragesteller verweisen auf die europäische Kraftstoffqualitätsrichtlinie und die 10. BImSchV als rechtliche Grundlage der Überwachung durch die Länder.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Tankstellenbetreiber, Mineralölunternehmen und Kraftstofflieferanten in Brandenburg, die zuständigen Überwachungsbehörden sowie Autofahrerinnen und Autofahrer als mögliche Geschädigte bei Kraftstoffverunreinigungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: welche Behörden für die Kontrolle der Kraftstoffqualität zuständig sind; auf welcher Rechtsgrundlage kontrolliert wird; wie viele Kontrollen und Probenahmen 2023–2025 nach Jahr und Landkreis erfolgten; wie viele Beanstandungen und welcher Art festgestellt wurden; ob es seit 2023 Fälle von Fahrzeugschäden durch verunreinigten Kraftstoff gab und welche Maßnahmen (z. B. Verkaufsstopps, Bußgelder) ergriffen wurden; wie viele Tankstellen es in Brandenburg gibt und wie hoch die Kontrolldichte ist; ob sich Lieferketten seit Beginn des Ukraine-Kriegs 2022 verändert haben und ob ein Zusammenhang mit Qualitätsproblemen vermutet wird; ob bestimmte Unternehmen auffällig oft beanstandet wurden; ob Vergleichsdaten zu anderen Bundesländern vorliegen; und ob die Landesregierung eine Intensivierung der Kontrollen plant.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion mit 21 Einzelfragen; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Eingereicht wurde die Kleine Anfrage von den Abgeordneten Kai Berger und Peter Drenske (AfD-Fraktion) am 09.04.2026, ausgegeben am 10.04.2026. Die Fragesteller verweisen als Rechtsgrundlage der Kraftstoffüberwachung auf die europäische Kraftstoffqualitätsrichtlinie und die 10. BImSchV. Eine Antwort der Landesregierung mit konkreten Zahlen ist im vorliegenden Dokument nicht enthalten.