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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Kindertagespflege - Gleichbehandlung der Kindertagespflege bei der Qualitätsförderung und dem Kita-Budget 2026

10. April 2026Dokument 8/2646 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies
KindertagespflegeKita-BudgetQualitätsförderungSachkostenpauschaleBetriebserlaubnis

📋 Worum geht es?

Die Fragestellerin thematisiert, dass die Landesregierung mit der „Richtlinie Kita-Budget 2026“ zusätzliche Mittel in Höhe von 8 Millionen Euro zur Verbesserung der pädagogischen Qualität in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt hat. Diese Förderung von pauschal 40 Euro pro Kind ist nach Angaben der Fragestellerin an das Bestehen einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII gebunden, wodurch Kindertagespflegepersonen davon ausgeschlossen seien. Die Fragestellerin sieht darin einen Widerspruch zum Brandenburger Kita-Gesetz, das die Kindertagespflege als gleichwertige Säule der Kindertagesbetreuung definiere.

👥 Wer ist betroffen?

Kindertagespflegepersonen (KTP) in Brandenburg sowie laut Fragestellerin über 2.000 in Kindertagespflege betreute Kinder; außerdem Kindertageseinrichtungen und die Landkreise als zuständige Stellen für Sachkostenpauschalen und Vertretungsmodelle.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragestellerin fragt die Landesregierung: 1) wie der Ausschluss der in Kindertagespflege betreuten Kinder von der 40-Euro-Qualitätspauschale begründet wird; 2) welche alternativen Landesmittel Kindertagespflegepersonen 2026 für Maßnahmen zur Verbesserung der pädagogischen Arbeit zur Verfügung stehen; 3) wie sich die durchschnittlichen Sachkostenpauschalen für Kindertagespflegepersonen in den Landkreisen und im Landesdurchschnitt seit 2022 verändert haben und ob angesichts der Inflation Anpassungsbedarf gesehen wird; 4) wie viele Kindertagespflegepersonen 2025 ihre Tätigkeit aufgegeben haben und welche Gründe dafür bekannt sind, insbesondere ein möglicher Wechsel in ein Angestelltenverhältnis; 5) wie die Umsetzung von Vertretungsmodellen bei Ausfall von Kindertagespflegepersonen bewertet wird und ob ab 2027 eine verpflichtende finanzielle Unterstützung für Stützpunktlösungen geplant ist.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 982). Genannt werden ein Fördervolumen von 8 Millionen Euro für das „Kita-Budget 2026“, eine Pauschale von 40 Euro pro Kind sowie laut Fragestellerin über 2.000 in Kindertagespflege betreute Kinder in Brandenburg. Bezug genommen wird auf § 45 SGB VIII sowie das Brandenburger Kita-Gesetz. Eine Antwort der Landesregierung liegt im Dokument nicht vor.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2646, Wahlperiode 8, eingereicht 10. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.