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BrandenburgKleine AnfrageBSW

❓ Kriegsgrab - Vollzug des Gräbergesetzes und Zustand von sowjetischen Denkmälern

7. April 2026Dokument 8/2647 · WP 8Brandenburg
Gunnar Lehmann
GräbergesetzKriegsgräberfürsorgesowjetische DenkmälerKommunalaufsichtVandalismus

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage betrifft den Vollzug des Gräbergesetzes in Brandenburg, insbesondere die Erfassung und Pflege von Gräbern der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft sowie den Zustand sowjetischer Denkmäler. Es geht um Zuständigkeiten zwischen Kommunen und Land, die Sonderaufsicht des Innenministeriums, Abstimmungen mit der russischen Botschaft bei Umbettungen und Grenzänderungen von Gräberstätten sowie um Finanzierung von Instandsetzungsmaßnahmen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die kommunalen Aufgabenträger (kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden) als zuständige Stellen für Gräberpflege, das Innenministerium als oberste Sonderaufsichtsbehörde, die Botschaft der Russischen Föderation bzw. das Büro für Kriegsgräberfürsorge und Gedenkarbeit, sowie konkret genannte Orte wie das Amt Golzow, Küstriner Vorland (Ortsteil Manschnow), Bad Freienwalde, Velten, Baruth, Beelitz und Zossen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Fragesteller möchte wissen: ob eine aktuelle Liste aller Gräber vorliegt; wie die Sonderaufsicht nach § 6 des Ausführungsgesetzes wahrgenommen wird; wie die Erhaltungspflichten aus dem deutsch-russischen Kriegsgräberabkommen von 1992 gewährleistet werden; welchen Kontakt es seit 2022 mit der russischen Botschaft gab; wo noch Abstimmungsbedarf zu Grenzänderungen oder Umbettungen besteht; welche Sanierungsbedarfe bekannt sind; ob Russland oder andere Staaten Sanierungsbedarf angezeigt haben; wie der Denkmalschutz sowjetischer Denkmäler seit 1991 eingehalten wird und wie viele Denkmäler entfernt wurden; wie viele Vandalismus-/Sachbeschädigungsfälle seit 2022 registriert wurden; wie hoch die aus Bundesmitteln gebildete Rücklage ist; sowie welche Landesmittel seit 2016 für Gräberstätten bereitgestellt wurden.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet: Die Erfassung der Gräber liegt originär bei den Kommunen, nicht beim Land; eine Statistik der Aufgabenträger existiert als Anlage 1. Die Sonderaufsicht erfolgte bisher ausschließlich beratend, Einzelfallanweisungen waren nicht erforderlich. Zur Umbettung sowjetischer Opfer in Manschnow (Amt Golzow) gab es Schriftwechsel mit dem russischen Büro für Kriegsgräberfürsorge (Schreiben vom 22.01. und 25.02.2025, beantwortet am 11.02. und 18.03.2025); die russische Seite entscheidet darüber noch. Rund 150 Objekte sind in der Brandenburgischen Denkmalliste erfasst; eine statistische Erhebung zu Löschungen oder Translozierungen seit 1990 liegt nicht vor. Zu Vandalismus-Fällen besteht keine Meldepflicht und keine Statistik; einzelne Fälle seit 2022 sind in Anlage 4 aufgeführt. Aus Bundesmitteln wird jährlich rund ein Viertel zurückbehalten; die Rücklage beträgt derzeit rund 3,5 Millionen Euro. Seit 2016 wurden aus Landesmitteln u.a. 13.200 Euro (Bad Freienwalde, 2016), 4.569,38 Euro (Velten, 2016), 25.064,25 Euro (Baruth, 2020), 8.957,50 Euro (Beelitz, 2021) und 9.135,06 Euro (Zossen, 2022) für Sanierungsmaßnahmen bereitgestellt; seit 2023 stellt der Haushaltsgesetzgeber keine zusätzlichen Landesmittel mehr bereit, wofür die Landesregierung keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.

⚡ Einordnung

Eingereicht wurde die Kleine Anfrage (Nr. 930, Drucksache 8/2490) vom Abgeordneten Gunnar Lehmann (BSW-Fraktion); eine vollständige Antwort der Landesregierung liegt vor, erstellt durch den Minister des Innern und für Kommunales. Die Antwort verweist auf frühere Drucksachen: Große Anfrage Nr. 1 der Fraktion Die Linke (Drucksache 7/1127), sowie auf die Antworten zu den Kleinen Anfragen Nr. 663 (Drucksache 8/1903) und Nr. 845 (Drucksache 8/2303) zur Gräberstätte auf der Halbinsel Wusterau. Konkrete Zahlen laut Landesregierung: rund 150 denkmalgeschützte Objekte, Rücklage von rund 3,5 Millionen Euro aus Bundesmitteln (ca. 25% jährlicher Rückbehalt), sowie genannte Landesmittel-Beträge für einzelne Sanierungsmaßnahmen 2016–2022. Seit 2023 wurden laut Landesregierung keine zusätzlichen Landesmittel für diesen Zweck bereitgestellt.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2647, Wahlperiode 8, eingereicht 7. April 2026

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.