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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Wahl - Spenden und Wahlkampfunterstützung durch Campact e.V. sowie verwandte Körperschaften im Land Brandenburg im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2024

7. April 2026Dokument 8/2649 · WP 8Brandenburg
Fabian Jank, Lena Kotré
ParteispendenWahlkampffinanzierungTransparenzpflichtenausländische EinflussnahmeNichtregierungsorganisationen

📋 Worum geht es?

Die Anfrage der AfD-Fraktion betrifft Spenden und Wahlkampfunterstützung durch den Campact e.V. und verwandte Organisationen (Demokratie-Stiftung Campact, HateAid gGmbH) im Zusammenhang mit der Landtagswahl Brandenburg 2024. Die Fragesteller verweisen auf Medienberichte, wonach Campact rund 186.000 Euro eingesetzt habe, um gezielt Direktkandidaten u. a. der Grünen und der SPD zu unterstützen, mit dem von den Fragestellern so dargestellten Ziel, eine Sperrminorität der AfD zu verhindern. Die Landesregierung antwortet, ihr lägen dazu nur Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen vor, und verweist auf die gesetzlich vorgesehene Rechenschaftspflicht von Parteien nach dem Parteiengesetz gegenüber der Bundestagspräsidentin.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind der Campact e.V., die Demokratie-Stiftung Campact, die HateAid gGmbH, Parteien und Kandidaten der Landtagswahl Brandenburg 2024 (laut Fragestellern u. a. Grüne, SPD, Freie Wähler) sowie die Landesregierung und Landesministerien Brandenburgs.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen: 1) welche Kenntnisse die Landesregierung über finanzielle Zuwendungen von Campact e.V. zur Landtagswahl 2024 hat; 2) in welcher Höhe und Form Unterstützung erfolgt sei; 3) ob offenlegungspflichtige Wahlkampfhilfen oder meldepflichtige Sachleistungen vorliegen und ob eine behördliche Bewertung erfolgt sei; 4) welche Kontakte zwischen Landesregierung und Campact/HateAid seit Beginn der 7. Wahlperiode bestanden; 5) ob Transparenzpflichten eingehalten wurden; 6) wie die Landesregierung finanzielle Unterstützungsleistungen Dritter bei Wahlen bewertet; 7) wie sie mögliche ausländische Einflussnahme durch Großspenden bewertet und ob weitergehende Regulierung nötig sei; 8) ob HateAid gGmbH seit der 7. Wahlperiode Landesfördermittel erhalten hat; 9) ob Mitglieder der Landesregierung Leistungen von HateAid in Anspruch genommen haben.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, ihr lägen zu den behaupteten Zuwendungen nur öffentlich zugängliche Informationen vor (Frage 1 und 2). Es seien keine Vorgänge bekannt, die auf offenlegungspflichtige Wahlkampfhilfen hindeuten, und es sei keine behördliche Bewertung veranlasst worden (Frage 3: Nein). Zu Kontakten zwischen Landesregierung und Campact/HateAid seit der 7. Wahlperiode listet die Antwort mehrere Termine auf, u. a. ein Treffen der Staatskanzlei am 18.08.2023 zu Hasskriminalität, eine telefonische Information des MWFK an eine Landtagskandidatin über finanzielle Unterstützung durch Campact, eine Campus-Konferenz des MIK am 18.04.2024 mit HateAid-Beteiligung, einen Erfahrungsaustausch des MdJD am 30.09.2025 und einen Austausch des MIK am 04.03.2026. Zur Einhaltung von Transparenzpflichten antwortet die Landesregierung mit „Keine“ (Frage 5). Zur Bewertung finanzieller Unterstützungsleistungen Dritter verweist sie auf den gesetzlichen Rahmen des Parteiengesetzes (Frage 6). Zur ausländischen Einflussnahme verweist sie auf die bestehende rechtliche, organisatorische, technische und personelle Ausgestaltung der Wahlen sowie auf die Bedeutung von verantwortungsvollem Umgang mit sozialen Medien und freier Presse; ob weitere Regulierung nötig sei, sei zu gegebener Zeit zu entscheiden (Frage 7). HateAid gGmbH erhielt 2024 vom MGS 800,00 Euro für eine Fortbildung zum Umgang mit digitaler Gewalt im Rahmen einer Klausurtagung der Landesgleichstellungsbeauftragten (Frage 8). Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretäre oder politische Beamte haben keine Leistungen der HateAid gGmbH in Anspruch genommen (Frage 9: Nein).

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den AfD-Abgeordneten Fabian Jank und Lena Kotré eingereicht (Kleine Anfrage Nr. 927, Drucksache 8/2486); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde vom Minister des Innern und für Kommunales erteilt. Die Behauptung, Campact habe rund 186.000 Euro eingesetzt, um eine Sperrminorität der AfD zu verhindern, stammt aus der Vorbemerkung der Fragesteller unter Verweis auf einen MAZ-Online-Bericht vom 13.09.2024 sowie Angaben der Bundestags-Webseite zu Parteispenden 2024; die Landesregierung bestätigt diese Zahlen nicht eigenständig, sondern verweist auf allgemein zugängliche Quellen. Die Landesregierung nennt als Fördersumme für HateAid gGmbH aus Landesmitteln 800,00 Euro im Jahr 2024 (MGS). Die Prüfung von Rechenschaftsberichten der Parteien nach § 23 und § 29 Parteiengesetz obliegt der Bundestagspräsidentin; eine erste Veröffentlichung für 2024 erfolgte am 16.02.2026 mit Bundestagsdrucksache 21/4150.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2649, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.