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BrandenburgKleine AnfrageAfD

❓ Kulturförderung - Förderpraxis des Landes Brandenburg mit "soziokulturellen Ankerpunkten" im ländlichen Raum am Beispiel DoK 15518 / Haus des Wandels e.V.

7. April 2026Dokument 8/2650 · WP 8Brandenburg
Michael Hanko, Roman Kuffert
KulturförderungSoziokulturländlicher RaumRegionale Kulturelle AnkerpunkteVerwendungsnachweis

📋 Worum geht es?

Die Anfrage betrifft die Förderpraxis des Landes Brandenburg gegenüber dem Netzwerk „Dorfkunst 15518“ (DoK 15518) und beteiligten Vereinen, insbesondere Haus des Wandels e.V., im Rahmen des Programms „Regionale Kulturelle Ankerpunkte im ländlichen Raum“. Die Fragesteller wollten wissen, in welcher Höhe seit 2020 Landesmittel bewilligt wurden, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschah und wie die Verwendung der Mittel kontrolliert wird. Die Landesregierung antwortet mit einer detaillierten Übersicht der bewilligten Förderungen und Angaben zur Prüfung der Mittelverwendung.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die geförderten Vereine LandKunstLeben e. V., Haus des Wandels e. V., Zusammen in Neuendorf S.A.N.D.E. e. V. und Traumtänzerin e. V. sowie die Gemeinde Steinhöfel im ländlichen Raum Brandenburgs. Zuständig sind das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) sowie die beteiligten Landkreise und Kommunen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller erkundigten sich u.a.: Wie hoch waren die seit 2020 bewilligten Landesmittel, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahr, Förderprogramm, Zuwendungsart und Förderquote? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die Förderung? Wurden zusätzlich EU- oder Kommunalmittel bewilligt? Welche Förderzwecke sind in den Zuwendungsbescheiden definiert? Wann und wie wurden Verwendungsnachweise geprüft, gab es Beanstandungen oder Rückforderungen? Wie wird parteipolitische Einflussnahme im Rahmen der Förderung verhindert, und nach welchen Kriterien wird legitime kulturelle Betätigung von politischer Agitation abgegrenzt? Liegen Erkenntnisse zur Gemeinnützigkeit der geförderten Träger vor, und bewertet die Landesregierung die Förderung als reine Kulturinfrastruktur oder als Instrument gesellschaftlicher Transformation?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass Zuwendungsempfänger des Projekts „DoK 15518“ LandKunstLeben e. V. ist, mit den Kooperationspartnern Haus des Wandels e. V., Zusammen in Neuendorf S.A.N.D.E. e. V. und Traumtänzerin e. V. Laut beigefügter Anlage wurden zwischen 2020 und 2027 mehrere Einzelförderungen bewilligt, darunter 300.000 € für die erste Förderphase „DoK 15518“ (2022-2024, Förderquote 80%) und 292.100 € für die zweite Förderphase (2025-2027, Förderquote 75%), jeweils über das Programm „Regionale Kulturelle Ankerpunkte im ländlichen Raum“ (Kapitel 06 810/Titel 685 71). Weitere Einzelprojekte von LandKunstLeben e. V. wurden zwischen 2020 und 2025 mit Beträgen zwischen rund 3.900 € und 26.000 € gefördert. Der Eigenanteil liegt laut Richtlinie bei 80% bzw. 75%, erbringbar durch Kommune oder Drittmittel; dem MWFK liegen keine Erkenntnisse zu zusätzlichen EU-Mitteln für das Projekt vor. Der Verwendungsnachweis der ersten Förderphase (2022-2024) wurde kursorisch geprüft und ergab einen voraussichtlichen Erstattungsbetrag von etwas weniger als 2,2% der ausgereichten Zuwendung, beanstandet wurden Minderausgaben, ein nicht alsbaldiger Mittelverbrauch sowie in geringem Umfang nicht zuwendungsfähige Ausgaben. Der Gesamtverwendungsnachweis der zweiten Förderphase (2025-2027) ist laut ANBest-P im Jahr 2028 einzureichen. Mit der Antragstellung legte LandKunstLeben e. V. einen Freistellungsbescheid des Finanzamts zur Gemeinnützigkeit vor. Die Landesregierung erklärt, dass die Förderung zweckgebunden ist, die ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen des Zuwendungsverfahrens und der Verwendungsnachweisprüfung kontrolliert werde, und dass eine über die Richtlinienziele hinausgehende inhaltliche Bewertung kultureller Ausdrucksformen nicht Gegenstand des Zuwendungsverfahrens sei. Eine über die Richtlinie hinausgehende Einordnung der Förderung als Instrument gesellschaftlicher Transformation sei ebenfalls nicht Gegenstand der Richtlinie.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Michael Hanko und Roman Kuffert der AfD-Fraktion eingereicht (Drucksache 8/2518); die Antwort der Landesregierung liegt vor und wurde von der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur erteilt. Die Landesregierung verweist mehrfach auf die Antwort zur Kleinen Anfrage Nr. 892, Drucksache 8/2496, sowie auf die Richtlinie zur Förderung „Regionaler Kultureller Ankerpunkte im ländlichen Raum“ vom 07.06.2021 bzw. 19.08.2024. Die Vorbemerkung der Fragesteller enthält die Vermutung, die Förderpraxis könnte gesellschaftspolitische Milieubildung oder politische Einflussnahme begünstigen; dies ist eine Einschätzung der Fragesteller, zu der die Landesregierung in ihrer Antwort keine eigene Bewertung abgibt, sondern auf die geltenden rechtlichen und verfahrensmäßigen Grundlagen verweist.

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2650, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.