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BrandenburgKleine Anfrage

❓ Sicherheitspartnerschaft - Beschluss einer Sicherheitspartnerschaft in Hennigsdorf

7. April 2026Dokument 8/2652 · WP 8Brandenburg
Melanie Matzies, André von Ossowski
SicherheitspartnerschaftKommunale KriminalpräventionKriminalitätsstatistikEinwohnerbeteiligungBestellungsverfahren

📋 Worum geht es?

Die Fragesteller thematisieren den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf vom 24. Februar 2026, die Einleitung einer lokalen Sicherheitspartnerschaft zu prüfen. Sie fragen die Landesregierung zu den Voraussetzungen, dem Vorschlags- und Bestellungsverfahren für Sicherheitspartner sowie zur bisherigen Praxis solcher Partnerschaften in Brandenburg.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadt Hennigsdorf und ihre rund 27.000 Einwohner, die dortige Stadtverordnetenversammlung, die Revierpolizei/Polizeidirektion, das Ministerium des Innern und für Kommunales sowie potenzielle Bewerberinnen und Bewerber für das Amt eines Sicherheitspartners.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller wollen unter anderem wissen: Wann gilt der Bedarf für eine Sicherheitspartnerschaft als erfüllt, und ist dies in Hennigsdorf der Fall? Welche Regeln gelten für das Vorschlagsverfahren, gibt es Mindeststandards oder Widerspruchsmöglichkeiten? Muss eine Vollversammlung oder reichen Versammlungen in einzelnen Ortsteilen? Welchen Status müssen vorschlagende Institutionen haben? Können sich Personen selbst vorschlagen? Wie viele Vorschläge und Bestellungen von Sicherheitspartnern gab es seit 2020 in Brandenburg, und wie viele wurden abgelehnt und warum? Teilt die Landesregierung die Einschätzung eines Sachverständigen, der Effekt einer Sicherheitspartnerschaft in Hennigsdorf sei „sehr sehr gering“?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, eine Bewertung des tatsächlichen Bedarfs in Hennigsdorf sei ihr nicht möglich, da das subjektive Sicherheitsempfinden quantitativ nicht erfassbar sei. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sanken die Fallzahlen in Hennigsdorf 2023–2025 bei Körperverletzung (265/177/215), Fahrraddiebstahl (106/81/67), Wohnungseinbruch (28/26/29) und Straßenkriminalität (168/113/96) leicht bzw. blieben gleich. Das Bestellungsverfahren prüft Bewerber laut Dienstanweisung des Polizeipräsidiums auf Vorstrafenfreiheit, Zuverlässigkeit und Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung; genannte Ausschlussgründe sind u.a. erhebliche Straftaten, Betäubungsmitteldelikte oder fehlende Anerkennung der demokratischen Rechtsordnung. Eine Gesamtstatistik seit 2020 wird nicht geführt, jedoch jährliche Bestände: 2020: 420 Sicherheitspartner/70 Partnerschaften, 2021: 411/71, 2022: 413/70, 2023: 414/68, 2024: 410/62, 2025: 420/59. Es wurde laut Antwort bislang eine Bestellung abgelehnt; die betroffene Person sei laut Landesregierung Mitglied und Funktionär der Jungen Alternative gewesen. Die Landesregierung erklärt, sie könne die Einschätzung zum Effekt in Hennigsdorf nicht bewerten, schätze die Wirksamkeit von Sicherheitspartnerschaften für das Sicherheitsgefühl aber grundsätzlich als hoch ein, gestützt auf Erfahrungen aus 30 Jahren solcher Partnerschaften in Brandenburg.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von den fraktionslosen Abgeordneten Melanie Matzies und André von Ossowski gestellt (Drucksache 8/2492); die Antwort der Landesregierung liegt mit dieser Drucksache 8/2652 vor, beantwortet durch den Minister des Innern und für Kommunales. Grundlage sind der Erlass des MIK BB vom 1. Juni 2017 zur Kommunalen Kriminalprävention und der Leitfaden „Sicherheit braucht Partner“ (MIK BB, 2023) sowie § 13 der Brandenburgischen Kommunalverfassung. Die Landesregierung verweist zudem auf einen Artikel in der Zeitschrift der Polizei Brandenburg (Info 110, Ausgabe 3/2025).

Quelle: Brandenburg, Dokument 8/2652, Wahlperiode 8

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.