❓ Baudenkmal - Das Herrenhaus von Hagen im Spremberger Ortsteil Schönheide
📋 Worum geht es?
Das Herrenhaus von Hagen im Spremberger Ortsteil Schönheide steht leer und verfällt zunehmend. Die Fragesteller wollten von der Landesregierung wissen, welche Möglichkeiten bestehen, den Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zu stoppen und es langfristig zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Spremberger Ortsteil Schönheide, das Gebäude selbst (Herrenhaus und Familiengrabstätte von Hagen, Denkmalliste-ID 09125942), die Stadt Spremberg sowie die rechtmäßigen Eigentümer des als ehemaliges Bodenreformgrundstück eingestuften Flurstücks.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragten: 1. Welche Möglichkeiten das Land hat, den Verfall und die Zerstörung des Gebäudes zu stoppen; 2. was das Land zukünftig zum Erhalt des Gebäudes plant; 3. ob Pläne bestehen, das Gebäude alternativ an private Investoren zu verkaufen; 4. welche Folgen eine mögliche Löschung aus der Denkmalliste hätte.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es sich bei dem Grundstück um ein ehemaliges Bodenreformgrundstück handelt, dessen Eintragung des Landes als Eigentümer im Grundbuch laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) nicht wirksam ist; das Land verwalte das Grundstück nur treuhänderisch für die rechtmäßigen Eigentümer und führe notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen durch. Das Land strebe eine zeitnahe Berichtigung des Grundbuchs und Eintragung der rechtmäßigen Eigentümer an. Ein Verkauf an private Investoren sei nicht möglich, da das Land nicht Eigentümer und damit nicht verfügungsberechtigt sei; über eine Veräußerung könnten allein die rechtmäßigen Eigentümer entscheiden. Eine Löschung aus der Denkmalliste hätte laut Landesregierung keine Auswirkung auf den Denkmalschutz selbst, da die Eintragung nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz nur deklaratorische Bedeutung habe und der Schutz unabhängig von der Denkmaleigenschaft bestehe.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion (Abgeordnete Michael Hanko und Roman Kuffert) eingereicht, Bezugsdrucksache 8/2519. Die Landesregierung, vertreten durch den Minister der Finanzen, hat vollständig geantwortet. Als rechtliche Grundlage nennt die Antwort ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (Az.: V ZR 65/07) sowie das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz. Laut Vorbemerkung der Fragesteller ist das Herrenhaus (Erbauungszeit bis 1750) in der Denkmalliste des Landes Brandenburg (Stand 5. März 2026) unter der ID-Nr. 09125942 als 'Herrenhaus und Familiengrabstätte von Hagen' geführt.