❓ Straßenunterhaltung - Ortsdurchfahrt Kolberg L 39 - Bauabschnitt 2
📋 Worum geht es?
Die Anfrage betrifft die grundhafte Erneuerung der Ortsdurchfahrt Kolberg an der Landesstraße L 39. Während der erste Bauabschnitt bis Ende Mai 2026 fertiggestellt werden soll, ist der Zeitplan für den zweiten Bauabschnitt laut den Fragestellern unklar. Bei einem „Ersten Spatenstich“ am 30. März 2026 sei Bürgern vor Ort mitgeteilt worden, die Baustelle gehe „vielleicht 2027“ weiter.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft Kolberg sowie Verkehrsteilnehmer auf der L 39, insbesondere im Bereich der Kreuzung L 39/L 391 und der Kolberger Dorfstraße.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller wollen wissen: 1) wie der aktuelle Planungs- und Finanzierungsstand für den Bauabschnitt 2 ist; 2) wann mit dessen Baubeginn zu rechnen ist; 3) bis wann die Gesamtmaßnahme abgeschlossen sein soll; 4) aus welchen Gründen der Bauabschnitt 2 nicht direkt nach Abschluss des ersten Abschnitts beginnt; 5) wann die laut einer Nachberichterstattung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) vom 20. März 2025 geplante neue Entwässerungsleitung (Länge ca. 275 m) fertiggestellt wird und ob dies mit Baubeginn und Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts zusammenhängt; 6) ob wegen der Bauverzögerung ursprünglich für diese Maßnahme vorgesehene Gelder in andere Maßnahmen umgeleitet wurden und, falls ja, auf welcher Entscheidungsgrundlage und in welche Maßnahme(n).
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage der AfD-Fraktion; eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument noch nicht vor. Die Fragesteller verweisen auf eine schriftliche Nachberichterstattung des MIL vom 20. März 2025 zur AIL-Sitzung vom 20. Februar 2025, wonach im zweiten Bauabschnitt die Entwässerung über ein- bzw. beidseitig wasserführende Borde ab der Kreuzung L 39/L 391 bis Bauende in eine neu geplante, ca. 275 m lange Entwässerungsleitung erfolgen soll.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht (Abgeordneter Daniel Münschke). Eine Antwort der Landesregierung liegt in diesem Dokument nicht vor. Die Fragesteller beziehen sich auf eine schriftliche Nachberichterstattung des MIL vom 20. März 2025 zur AIL-Sitzung vom 20. Februar 2025, die eine Entwässerungsleitung von ca. 275 m Länge nennt. Die Angabe, dass Bürgern beim Spatenstich am 30. März 2026 eine Fortsetzung „vielleicht 2027“ mitgeteilt worden sei, stammt von den Fragestellern und ist im Dokument nicht durch eine Quelle der Landesregierung belegt.